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Bild von Hermann Kollinger auf Pixabay

Nach einem Autounfall ist die Schuldfrage nicht immer eindeutig. Bevor Versicherungen leisten, wird oft ein Gutachten benötigt. In so einem Fall kommen KFZ-Gutachter zum Einsatz, die entweder selbst beauftragt oder von der Versicherung gestellt werden. Aber auch in anderen Fällen, kann ein KFZ-Gutachter beauftragt werden.

Für Schäden, die man dem Unfallgegner verursacht hat, kommt in der Regel die eigene Haftpflichtversicherung auf. Die Schäden am eigenen Fahrzeug werden von der Teil- oder Vollkasko übernommen. Meist müssen dafür bei beiden Versicherern Schadensmeldungen eingereicht werden. Bei kleineren Schäden werden sich die Versicherer oft schnell einig, bei größeren Schäden werden Unfallgutachten eingesetzt, um die Schuldfrage zu klären und die Schadenskosten zu ermitteln. Auch wird der Wert des Fahrzeuges vor und nach dem Unfall ermittelt.

Das macht ein KFZ-Gutachter

Der KFZ-Gutachter schaut sich die Schäden an einem Fahrzeug bis ins Detail an und erstellt dann ein Gutachten. Dabei werden sämtliche Mängel dokumentiert und die voraussichtlichen Kosten für eine Reparatur ermittelt. Das Gutachten ist dann die Grundlage, um die Kosten von der Versicherung erstattet zu bekommen.

Handelt es sich um einen Totalschaden, dann wird der Gutachter den Wert des Fahrzeuges vor und nach dem Unfall ermitteln. Daraus ergibt sich dann ein Restwert und ein Wiederbeschaffungswert. Ein Gutachten unterscheidet sich deutlich von einem Kostenvoranschlag einer Werkstatt, da das Gutachten auch Mehr- und Folgekosten berücksichtigt.

So wird ein Gutachten erstellt

Unsere Experten vom Kfz Gutachter Berlin haben uns berichtet, wie sie vorgehen. Die gründliche Fahrzeuguntersuchung ist der Dreh- und Angelpunkt der Arbeit. Dazu kommen auch spezielle Arbeitsmittel, wie zum Beispiel spezielle Lampen, zum Einsatz. Der Gutacher erfasst sämtliche Mängel, die tatsächlich auf den Unfall zurückzuführen sind. Alle Fakten werden ausführlich mit Text und Bild dokumentiert.

Ein solches Gutachten beinhaltet beispielsweise die detaillierte Beschreibung der Unfallschäden, die Beschreibung und die voraussichtlichen Kosten notwendiger Reparaturen, Prüfung eines wirtschaftlichen Totalschadens, Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes und viele weitere Informationen.

Wann ein Gutachter hinzuzogen wird

Ein KFZ-Gutachter kann, muss aber nicht zwingend hinzugezogen werden. Nach einem Unfall melden die Beteiligten den Schaden umgehend der eigenen Versicherung. Bei Schäden am eigenen Fahrzeug benötigt die Versicherung in der Regel erst mal eine Schadensmeldung mit einer Beschreibung des Unfallhergangs, einer Skizze und Bilder der Schäden. Um die Kosten zu ermitteln, kann die Versicherung dann einen KFZ-Gutachter beauftragen. Wer mit dem Gutachten nicht einverstanden ist oder eine zweite Meinung benötigt, der kann zusätzlich einen unabhängigen KFZ-Gutachter auf eigene Kosten beauftragen. Sollte es zwischen zwei Gutachten eine größere Differenz geben, so wird folglich ein Sachverständigen-Verfahren eingeleitet, welches die beteiligten KFZ-Sachverständigen durchführen.

KFZ-Gutachter nicht nur beim Unfallschaden

Ein KFZ-Gutachter wird aber nicht nur bei einem Unfallschaden beauftragt. Wer zum Beispiel ein Auto verkaufen möchte und Hilfe bei der Preisfindung benötigt, der kann sich bei einem unabhängigen Gutachter ein Verkaufsgutachten erstellen lassen. Dies macht unter Umständen die Preisverhandlung einfacher und sicherer, da man den tatsächlichen Wert seines Fahrzeuges kennt. Aber auch im umgedrehten Fall, also beim Ankauf eines Fahrzeuges, kann vorher ein Gutachter beauftragt werden, der überprüft, ob das Fahrzeug wirklich dem Wert entspricht, der angesetzt wurde. Ein KFZ-Gutachten kann somit auch beim An- und Verkauf eines Fahrzeuges die Verhandlungsposition stärken und zu einer fairen Preisfindung verhelfen.