Havelland - Nach dem kommunalen Abgabengesetz sind Abfallgebühren spätestens alle zwei Jahre zu überprüfen. Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger hat die Abfallgebühren geprüft und für das Jahr 2025 neu kalkuliert. Im Ergebnis sind die Gebühren für die privaten Haushaltungen gestiegen. Ausschlaggebend ist die jährlich steigende CO2-Steuer durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).

Des Weiteren ergeben sich Preissteigerung über gestiegene Sammlungs- und Entsorgungskosten. Weitere Aspekte sind zudem ein schwankender Papiermarkt sowie steigende Personalkosten. Die Basisgebühr im Landkreis Havelland verändert sich aus den genannten Gründen und steigert sich um 3,83 EUR pro Einwohner und Jahr auf 43,64 EUR. Die Entleerungsgebühren für den Haus- und Biomüll konnten beibehalten werden und ändern sich nicht. 

Im Bereich der Abfallanlieferungen auf den Wertstoffhöfen ergeben sich ebenfalls Preissteigerungen. Hier ist das BEHG deutlicher Treiber. Beispielweise sind die Kosten für die Entsorgung von Sonderabfällen (u. a. Säuren, Laborchemikalien und Pestizide) und Dämmung (künstliche Mineralfasern (KMF)) gestiegen. Die Gebühr für Dachpappe mit und ohne karzinogener Fasern konnte aufgrund besserer Konditionen gesenkt werden.

 

Für die an die Abfallentsorgung angeschlossenen Gewerbetreibenden steigt die Basisgebühr für die Kleinbehälter, während die Leerungsgebühren beibehalten werden. Für die Großbehälter zeigt sich ein anderes Bild. Basis- und Leerungsgebühren sind leicht rückläufig.