Im Landkreis Märkisch-Oderland (MOL) wurden im Rahmen von Abklärungsuntersuchungen am 09.01.2025 in einem Wasserbüffelbestand durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg Hinweise auf eine Maul- und Klauenseucheninfektion festgestellt. Sofort nach Bekanntwerden der Laborergebnisse wurde der Bestand am 09.01.2025 durch das Veterinäramt des Landkreises MOL gesperrt und weitere amtliche Untersuchungen unverzüglich eingeleitet. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als Referenzlabor hat den Befund am 10.01.2025 bestätigt. Die Tötung des Bestandes sowie die unschädliche Beseitigung der Tierkörper wurden für den heutigen Tag durch das zuständige Veterinäramt angeordnet.
Wegen der leichten Übertragbarkeit hat das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) des Landes Brandenburg das gesamte Land Brandenburg ein sogenanntes Verbot sämtlicher tierischer Bewegungen (stand still) für 72 Stunden für Klauentiere angeordnet. Der Landkreis Havelland wird hierzu noch am 10.01.2025 eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der das Verbot wirksam wird. Das bedeutet, Tierbewegungen von Klauentieren aller Art sind zu unterlassen. Sämtliche Tiere empfänglicher Arten sind an ihrem Standort einzusperren. An den Ein- und Ausgängen von Ställen und anderen Standorten sollen Desinfektionsmatten ausgelegt werden. Des Weiteren sind Hausschlachtungen aller Art verboten.
Der Beigeordnete und Dezernent Michael Koch bemerkt hierzu: „Wir verfolgen die aktuelle Entwicklung zur Maul- und Klauenseuche im Landkreis Märkisch-Oderland sehr aufmerksam. Der Landkreis Havelland ist derzeit nicht betroffen. Dennoch stehen wir in engem Austausch mit den zuständigen Behörden und werden die vom Land Brandenburg angeordneten Schutzmaßnahmen konsequent umsetzen. Die Sicherheit unserer Tierbestände hat oberste Priorität. Wir bitten alle Tierhalter, die aktuellen Vorgaben strikt einzuhalten und besonders auf Hygienemaßnahmen zu achten.“
Um den Ausbruchsbestand im Landkreis MOL wird im Radius von mindestens drei Kilometern eine Schutzzone und im Radius von mindestens zehn Kilometern eine Überwachungszone eingerichtet. Betroffen sind die Landkreise Märkisch-Oderland, Barnim und Oder-Spree sowie die Stadt Berlin. Innerhalb der Schutz- und Überwachungszone werden weitere Untersuchungen der Tierbestände durchgeführt.
Die Ursache für die Infektion ist noch unklar. Alle notwendigen epidemiologischen Ermittlungen sind eingeleitet. Das Veterinäramt des Landkreises Märkisch-Oderland wird dabei vom Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes sowie durch das FLI unterstützt.
Die Maul- und Klauenseuche ist eine hoch ansteckende Tierkrankheit. Sie betrifft alle Klauentierarten. Darunter fallen zum Beispiel Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen, Rehwild und Hirsche.
Fakten zur Maul-und Klauenseuche:
Die MKS ist eine fieberhafte Erkrankung, die durch ein unbehülltes RNA-Virus der Familie Picornaviridae ausgelöst wird. Sie befällt überwiegend Klauentiere, dazu gehören zum einen domestizierte Wiederkäuer wie Rind, Schaf und Ziege sowie Hausschweine, zum anderen aber auch wildlebende Arten, etwa Rehe, Rotwild und Büffel. Den schwersten Krankheitsverlauf gibt es beim Rind: Infizierte Tiere bekommen hohes Fieber, werden apathisch und entwickeln die namengebenden Blasen an Maul, Zitzen und Klauen, die schließlich aufplatzen.
Schafe und Ziege leiden in der Regel nicht so stark unter der Infektion, verbreiten das Virus aber ebenso weiter wie Rinder oder Schweine. Die Erkrankung verläuft meist nur bei Kälbern und Ferkeln tödlich, führt aber in jedem Fall zu Lahmheit und geringer Milchleistung, und es gibt keine Behandlungsmöglichkeiten. Dadurch ist das Keulen der infizierten Bestände unumgänglich.
Auch Menschen können sich in seltenen Fällen – sofern sehr enger Kontakt zu erkranktem Vieh besteht – infizieren, die Krankheit verläuft dann allerdings gutartig. Der Konsum von Milchprodukten und Fleisch wird vom FLI – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit und Referenzlabor für die MKS in Deutschland – unter den gegebenen Hygienevorschriften selbst im Falle eines Seuchenausbruches als unbedenklich eingestuft.
Die Krankheit wird meist über direkten Kontakt mit infizierten Tieren (Atemluft, Sekrete, Milch, Dung) übertragen, allerdings kann Wind das Virus auch bis zu sechzig Kilometer weit über Land verdriften. Die Inkubationszeit beträgt durchschnittlich drei bis sechs Tage.
Alle Lebewesen oder Gegenstände, die mit einem MKS-Infiziertem in Berührung kommen, können das Virus weiter übertragen. Daher müssen bei einer Infektion sämtliche Tiere eines Hofes und meist auch die Bestände der umliegenden Betriebe getötet sowie alle Gebäude, Geräte und Zufahrtswege gründlich desinfiziert werden.
Die MKS als eine der wirtschaftlich schwerwiegendsten Tiererkrankungen.