Der Landkreises Havelland fördert ab sofort Projekte, die das Ziel verfolgen, den Umwelt- und Klimaschutz zu verbessern. Mit drei neuen Förderrichtlinien, die im Dezember 2024 in Kraft getreten sind, wird gezielt der Schutz und die Pflege unserer natürlichen Lebensräume unterstützt.

 

 

Die Fördermaßnahmen umfassen:

 

Natur- und Landschaftspflege sowie Artenschutz

Erhalt und Pflege von Baum-Naturdenkmälern

Pflanzung und Pflege regionaler Gehölze

 

 

Michael Koch, Beigeordneter und Dezernent für Umwelt, begrüßt die Förderprogramme und merkt an:

 

„Wir freuen uns, Havelländerinnen und Havelländern, die sich für den Erhalt unserer natürlichen Umgebung und den Schutz der Umwelt engagieren, unterstützen zu dürfen. Landschaftspflege umfasst weit mehr als den Erhalt von Grünflächen – sie schließt den Schutz wertvoller Lebensräume, die Bewahrung unserer Natur- und Kulturgeschichte sowie die Förderung des Artenschutzes mit ein.

Mit unseren Förderprogrammen möchten wir einen lebenswerten havelländischen Raum sichern, der auch kommenden Generationen als Lebens- und Erholungsraum dienen kann. Ich finde es wichtig, dass wir uns auch im Bereich der Landschaftspflege engagieren.

Unsere Landschaft und die Natur sind integrale Bestandteile unserer Natur- und Kulturgeschichte. Sie sind einzigartige Kulturlandschaften, die unsere Vergangenheit über Jahrhunderte geprägt haben. Diese möchten wir bewahren. Dazu sollen auch unsere drei Förderprogramme beitragen. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich hierbei zu beteiligen unseren lebenswerten havelländischen Lebensraum auch für künftige Generationen zu sichern.“

 

 

 

Die Richtlinien leisten einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung der Natur und zur Pflege einzigartiger Kulturlandschaften im Landkreis Havelland. Neben der Förderung von Artenschutzprojekten und der Schaffung neuer Lebensräume für Tiere und Pflanzen stehen auch Baum-Naturdenkmale im Fokus. Diese Bäume sind Zeugnisse der biologischen Vielfalt und der Kulturgeschichte und tragen wesentlich zur Landschaftsästhetik bei.

Auch regionale Kulturobstgehölze, insbesondere alte Sorten, werden gefördert, da sie ein wichtiges Kulturgut darstellen, die Biodiversität stärken und gesunde, regionale Lebensmittel liefern.

 

 

 

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Kommunen, Vereine und Institutionen. Interessierte können ihren Antrag bis zum 30. November eines jeden Jahres beim Umweltamt des Landkreises Havelland einreichen. Bitte beachten Sie: Die Förderprogramme sind freiwillige Leistungen des Landkreises. Die Bewilligung der Anträge erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Bewilligungsbehörde.

 

 

 

Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien sowie die Förderanträge finden sich im Fachbereich des Umweltamtes auf der Homepage des Landkreises Havelland.