Das Land Brandenburg stellt die seit August 2024 geltende EU-Wiederherstellungsverordnung vorläufig außer Vollzug. Das teilte die Ministerin des für die Umsetzung der Verordnung zuständigen Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Hanka Mittelstädt (SPD) am Mittwoch in Potsdam mit.

Die Ministerin begründete diesen Schritt mit fehlenden rechtlichen Vorgaben sowohl auf der Ebene der EU als auch auf der Bundesebene, wie diese Verordnung konkret umgesetzt werden solle. „Zwar hatte die EU die Wiederherstellungsverordnung als unmittelbar geltendes Recht in Kraft gesetzt, gleichzeitig sind jedoch die zum Vollzug in den Ländern notwendigen Verfahrensfragen bislang gänzlich unklar“, erklärte die Ministerin. Führende Fachjuristen gingen daher davon aus, dass ein Vollzug der Verordnung auf Landesebene erst erfolgen kann, wenn der Bund auf gesetzlichen Wege Verfahrensregeln erlässt. Wahrscheinlich werde dazu durch die kommende Bundesregierung eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes notwendig werden. Sie werde sich dafür einsetzen, dass die entsprechenden EU- und bundesrechtlichen Vorgaben für den Vollzug der Verordnung schnell geschaffen werden.

 

Das Land Brandenburg strebe grundsätzlich eine Umsetzung der Verordnung im Konsens von Naturschutz und den Interessen der Landnutzer an. Deshalb werde unter Federführung des Ministeriums ein Workshop mit Vertreterinnen und Vertretern der Landnutzer- und Umweltorganisationen stattfinden, in dem der mögliche Vollzug der europäischen Wiederherstellungsverordnung besprochen wird. In einem weiteren Workshop sollen unter gleicher Federführung auch die Unteren Vollzugsbehörden der Landkreise an den Beratungen beteiligt werden.

 

„Mir ist es ein besonderes Anliegen deutlich zu machen, dass im Land Brandenburg nicht irgendeine nicht näher definierte Natur zu schützen ist, sondern die Weiterentwicklung unserer Kulturlandschaften im Konsens mit berechtigten Naturschutzinteressen im Vordergrund steht“, erklärte Mittelstädt. Bis zur Erreichung dieses Konsenses würden keine vollendeten Tatsachen geschaffen!

 

Die Ministerin hat Staatssekretär Gregor Beyer beauftragt, eine entsprechende Dienstanweisung zu erlassen, die die vorläufige Außervollzugstellung dieser Verordnung anordnet. Diese Dienstanweisung tritt ab sofort in Kraft.

 

Hintergrund Wiederherstellungsverordnung:

 

Die europäische Wiederherstellungsverordnung (WVO) verpflichtet die Mitgliedsstaaten der EU dazu, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen und dafür geeignete Maßnahmen festzulegen und zu ergreifen. Sie baut auf bestehenden EU-Richtlinien zum Naturschutz, wie der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und der Vogelschutzrichtlinie auf.

 

Das übergreifende Ziel der WVO ist es, bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und mindestens 20 Prozent der Meeresfläche der EU, die der Wiederherstellung bedürfen, Wiederherstellungsmaßnahmen zu ergreifen.