Der Vize des Landtages Brandenburg gabe gestern folgende Stellungnahme. „Nach den mir vorliegenden Informationen hat die Präsidentin des Landtages Brandenburg die Staatsanwaltschaft um die Prüfung von drei abgeschlossenen Verwaltungsvorgängen gebeten, die nun im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens untersucht werden. Dies sind die Folgenden:
Ich hatte vom 01.04.2015 bis zum 3108.2016 in Potsdam eine Zwei-Raum-Wohnung angemietet und zeitweise gemeinsam mit meiner Tochter bewohnt, wobei ich mein Zimmer für gelegentlich Übernachtungen nach späten Terminen und auch für Tagesaufenthalte in Potsdam nutzte. Sie war fußläufig vom Landtag erreichbar. Für die Wohnung sind insgesamt 624,80 € Warmmiete monatlich angefallen. Gemäß § 11 Abs. 5 AbgG habe ich einen Zuschuss für die Wohnung beantragt und insgesamt für drei Monate in Höhe von 250 € monatlich erhalten. Die Landtagsverwaltung bat mich sodann, die Wohnbereiche zwischen meiner Tochter und mir im Einzelnen detailliert abzugrenzen. Mir erschien es zu aufwendig und zu fehleranfällig, insbesondere im Hinblick auf die gemeinschaftlich genutzten Bereiche der Wohnung, weshalb ich mich dazu entschloss, vorsorglich meinen Antrag zurück zu ziehen und den bereits erhaltenen Zuschuss vollständig zurück zu zahlen.
Die Wohnung habe ich fortan komplett selbst bezahlt. Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass seinerzeit ein Anspruch auf Erstattung dem Grunde und der Höhe nach bestanden hätte. Als Landtagsvizepräsident darf ich über einen kleinen Fonds für Repräsentationsaufgaben und gemeinnützige Angelegenheiten verfügen. Im vergangenen Jahr sind hieraus beispielsweise der Landfrauenverband, Tierschutzvereine und der Landesringerverband gefördert worden. Im Oktober 2016 fand im Landkreis Havelland ein Treffen von Kreistagsabgeordneten der CDU-Fraktionen aus dem Kreistag Havelland und aus dem Partnerkreistag Siegen-Wittgenstein statt. Anlass war das 25-jährige Bestehen der Partnerschaft zwischen den Landkreisen und den Kreistagsfraktionen. Aus diesem Anlass habe ich als Vizepräsident ein Abendessen gegeben, mit dem ich mich für die Aufbauhilfe des Landkreises Siegen-Wittgenstein beim Aufbau der Kreisverwaltung und der Aufbauhilfe des Landes Nordrhein-Westfalen bedankt habe. Die Landtagsverwaltung hat sodann hinsichtlich der Förderfähigkeit Bedenken geäußert, da das Landesinteresse nicht hinreichend erkennbar sei.
Obwohl ich die Förderfähigkeit für gegeben hielt, habe ich daraufhin vorsorglich den Antrag zurückgezogen und die Rechnung privat bezahlt. Ich darf im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit als Landtagsvizepräsident einen Dienstwagen nutzen. Da die Abgrenzung zwischen Terminen des Landtagsvizepräsidenten, Parteiterminen und sonstigen ehrenamtlichen Verpflichtungen im Einzelfall schwierig sein kann, habe ich mich für die sogenannte 1,5-Prozent-Regelung entschieden, sodass ich den Wagen auch privat nutzen darf und eine aufwendige Abgrenzung der einzelnen Fahrten entfällt. Der geldwerte Vorteil dieser Möglichkeit wird selbstverständlich steuerlich umfassend abgegolten. Im Ergebnis werden dadurch sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Fahrzeug wie Kraftstoff, Parktickets oder auch Fährtickets vom Landtag übernommen, unabhängig vom Zweck der Fahrt. Benutze ich für dienstliche Fahrten ein anderes Kfz als den Dienstwagen, wie zum Beispiel ein Taxi, werden auch die damit zusammenhängenden Kosten erstattet. Da ich auf einer Art Halbinsel im Havelland wohne, nutze ich häufig eine Auto-Fähre, sodass in den Jahren 2015 und 2016 rund 100 Tickets angefallen sind.
Ich habe die Tickets gesammelt und in unregelmäßigen Abständen zur Erstattung eingereicht. Eine Überprüfung der Landtagsverwaltung hat ergeben, dass bei einzelnen dieser Tickets im Gesamtwert von ca. 70 EUR der Bezug zum Dienstwagen bzw. Dienstfahrten nicht ausreichend belegt sei. Mir ist hierdurch bewusst geworden, dass offensichtlich für die Abrechnung der Fährtickets eine fahrtenbuchähnliche Archivierung notwendig wäre, um jeden Zweifel ausschließen zu können. Diesen Aufwand wollte ich durch Nutzung der 1,5-Prozent-Regelung aber gerade vermeiden. Ich habe mich deshalb vorsorglich im Frühjahr 2017 entschlossen, sämtliche Anträge auf Erstattung von Fährtickets zurückzuziehen, keine Fährtickets mehr einzureichen und alle bereits erstatteten Beträge vollständig und unabhängig vom dienstlichen Anlass zurück zu zahlen. Abschließende Bemerkung: Ich bin seit einigen Jahrzehnten politisch aktiv und habe häufiger erlebt, wie u.U. Abrechnungssachverhalte problematisch sein können. Die Öffentlichkeit hat zu Recht einen besonderen Anspruch an die Redlichkeit von Amtsträgern. Ich habe mich deshalb regelmäßig im Zweifel gegen die Erstattung von Aufwendungen entschieden, so wie in den oben genannten Verwaltungsvorgängen auch. Ich bin mir persönlich keiner Schuld bewusst und habe der Staatsanwaltschaft vollständige Kooperation angeboten.“