Land Brandenburg - Der Antrag der Grünen Liga Brandenburg auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Tesla erteilte vorzeitige Errichtungsgenehmigung des Landesamtes für Umwelt hat in zweiter Instanz zu einem vorläufigen Stopp der bereits begonnenen Rodungsarbeiten auf dem vorgesehenen Werksgelände geführt. Dies gilt, bis über die Beschwerde der Grünen Liga gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 14. Februar 2020 entschieden worden ist. Zur Begründung hat der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts ausgeführt, die vorläufige Untersagung sei mit Blick darauf, dass die bereits weit fortgeschrittenen Rodungsarbeiten innerhalb weiterer drei Tage abgeschlossen sein würden, zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes erforderlich.
Andernfalls sei die Rodung vor einer abschließenden Entscheidung des Senats über die Beschwerde bereits vollständig durchgeführt. Es sei auch nicht davon auszugehen, dass das Rechtsschutzbegehren der Grünen Liga von vornherein offensichtlich aussichtslos sei.
Beschluss vom 15. Februar 2020 – OVG 11 S 8.20 –