Bei Strafrechts-Angelegenheiten guten beraten. Berliner-Rechtsanwalt an Ihrer Seite. Hierunter wird der Inbegriff aller Normen verstanden, die für ein strafgerichtliches Verhalten bestimmte Maßnahmen und Strafen vorsehen. Dabei wird zwischen dem sog. Materiellen und dem sog. Formellen Strafrecht unterschieden. Materielles Strafrecht behandelt die einzelnen Tatbestände und deren Rechtsfolgen, bzw. die Voraussetzungen, nach denen eine Strafe zu verhängen und zu vollziehen ist. Formelles Strafrecht betrifft das Verfahren und beschreibt die Durchsetzung des materiellen Strafrechts.

Das Strafgesetzbuch (StGB) macht den Hauptbestandteil des Strafrechts in Deutschland aus. Daneben ist es in den sog. Nebengesetzen normiert. Außer diesen gibt es das Jugendstrafrecht. Dieses weicht in einigen Regelungen von denen des allgemeinen Strafrechtes und Strafprozessrechtes ab. Dabei sind für Jugendliche im Vergleich zu Erwachsenen andere Sanktionsmittel und Strafen angeordnet. Ordnungswidrigkeiten gehören im engeren Sinne nicht dazu. Das Ordnungswidrigkeitsgesetz (OwiG) kennt keine Geld- oder Freiheitsstrafen, sondern nur Geldbußen. Inhalt des Strafgesetzbuches (StGB)  Das Strafgesetzbuch besteht aus dem allgemeinen und dem besonderen Teil. Der allgemeine Teil enthält für alle Straftaten geltende Grundsätze. Im besonderen Teil dagegen sind die einzelnen Straftaten, bzw. Delikte sowie deren Rechtsfolgen normiert. Die Nebengesetze gehören ebenfalls zum Strafgesetz, sind jedoch nicht im Strafgesetzbuch enthalten, sondern in anderen Rechtsnormen. Hierzu gehören beispielsweise Betäubungsmittelrecht, Steuerrecht, Arztstrafrecht, Verkehrsstrafrecht oder das Wirtschaftsstrafrecht. Pflichtverteidiger oder Strafverteidiger? Im Strafrecht tritt der Staat gegenüber dem angeklagten Bürger gegenüber, gegen den ein Strafverfahren geführt wird. Hierbei kann der Fall einer notwendigen Verteidigung vorliegen. Dies ist der Fall, wenn dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr droht. Wenn in solchem Fall der beschuldigte keinen Wahlverteidiger hat, stellt ihm der Staat einen Pflichtverteidiger zur Verfügung, den er auch bezahlt. Doch dies ist für den Angeklagten nicht unbedingt kostenlos. Wird der Beschuldigte verurteilt, muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Zwar unterscheidet sich im Idealfall die Leistung des Wahlverteidigers nicht von der des Pflichtverteidigers. Doch meist ist es eher ratsam, sich selbst um seine Verteidigung zu kümmern und einen Strafverteidiger auszuwählen, dem man vertraut, als die Auswahl des Verteidigers dem Gericht zu überlassen. Kompetenter Strafverteidiger in Berlin. Die Rechtsanwaltskanzlei Wiemann in Berlin bietet Strafverteidigung sowie ausführliche Rechtsberatung zu verschiedenen Rechtsgebieten an. Dabei handelt es sich um einen Strafverteidiger, der auch Pflichtverteidigungen übernimmt und der dank jahrelanger Erfahrung seinen Beruf nicht lediglich als einen Beruf sondern vielmehr als seine Berufung versteht.  Mit diesem Rechtsanwalt für Strafrecht hat man einen fachgerechten und durchsetzungsfähigen Strafverteidiger an seiner Seite.