Das Arbeitsgericht Berlin hat der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) im Wege der einstweiligen Verfügung durch Zwischenbeschluss untersagt, den heute begonnenen Streik bei der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH vorerst fortzuführen. In Krankenhausbetrieben könne ein Streik nur durchgeführt werden, wenn die medizinische Versorgung der Patienten in Notfällen gesichert sei; dies sei bislang nicht gewährleistet.
Streikmaßnahmen seien daher bis zur Entscheidung über den Antrag der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH auf Untersagung des Streiks zu unterlassen
Aktenzeichen 36 Ga 8475/21