Aus der Sitzung des Senats am 19. Juli 2022: Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Ulrike Gote, die Fünfte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung (BaSchMV) beschlossen. Diese wird voraussichtlich am 27. Juli 2022 in Kraft treten. Folgende Änderungen wurden zur Umsetzung der Bundestestverordnung beschlossen: Die Durchführung eines zertifizierten Corona-Schnelltests ist nach einem positiven Selbsttest ohne Aufsicht nicht mehr verpflichtend. Hintergrund ist, dass ein Schnelltest nach der neuen Testverordnung des Bundes nicht mehr für alle kostenfrei ist.

Nach wie vor besteht jedoch die Möglichkeit, dass Personen, denen ein positives Testergebnis nach einem Selbsttest ohne fachkundige Aufsicht vorliegt, eine Ärztin/einen Arzt aufsuchen und dort im Rahmen der Behandlung gegebenenfalls eine bestätigende PoC-Antigen- oder auch PCR-Testung durchgeführt wird. Dieser Weg wird auch empfohlen. Eine PCR-Nachtestung ist nicht mehr verpflichtend in den Fällen, in denen der Selbsttest ohne fachkundige Aufsicht positiv und ein anschließender zertifizierter Schnelltest negativ ist. Die Geltungsdauer der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung wird bis zum 23. August 2022 verlängert.