Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof gibt bekannt - Durchsuchungen in mehreren deutschen Städten gegen mutmaßliche Mitglieder einer rechtsextremistischen Vereinigung - In einem Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts der Bildung einer rechtsextremistischen Vereinigung werden aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs seit heute Morgen (25. Januar 2017) insgesamt 12 Wohnungen und weitere Räumlichkeiten in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt durchsucht, darunter die Wohnungen von sieben Beschuldigten.

An dem Einsatz sind etwa zweihundert Polizeibeamte der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt beteiligt. Gegen sechs Beschuldigte, die vorwiegend über soziale Medien miteinander vernetzt sind, besteht der Verdacht, sich zu einer rechtsextremistischen Vereinigung (§ 129a StGB) zusammengeschlossen zu haben. Sie sollen seit Frühjahr 2016 in Planungen eingetreten sein, bewaffnete Angriffe auf Polizisten als Repräsentanten des Staates, Asylsuchende und Menschen der jüdischen Glaubensgemeinschaft zu begehen. Dem siebten Beschuldigten wird vorgeworfen, die Gruppe durch Beschaffungshandlungen unterstützt zu haben. Ziel der heutigen Durchsuchungsmaßnahmen ist es, weitere Beweismittel für das tatsächliche Bestehen einer Vereinigungsstruktur sowie zu den angeblich geplanten Straftaten und zu etwaigen Tatmitteln zu gewinnen. Erkenntnisse zu konkreten Anschlagsplanungen liegen derzeit nicht vor. Mit den kriminalpolizeilichen Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das Landeskriminalamt Baden-Württemberg beauftragt. Weitergehende Auskünfte können mit Blick auf die laufenden Ermittlungen und die noch andauernden Durchsuchungsmaßnahmen derzeit nicht erteilt werden.