Alle Brandenburger Kreise und kreisfreien Städte haben Arbeitsstäbe eingerichtet, um die regionalen Aufgaben bewältigen zu können, die sich aus der Ausbreitung des Coronavirus ergeben. Regional wurden Hotlines für Bürgeranfragen installiert. Zwischen dem Krisenstab des Landes im Innenministerium sowie den Kreisen und kreisfreien Städten ist eine feste Kommunikation eingerichtet. Auf Basis einer Weisung des Landes werden die Kreise und kreisfreien Städte in eigener Verantwortung Festlegungen für ihre Region treffen. Dies erfolgt voraussichtlich am Montag. Die Festlegungen werden im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens auf regionale Besonderheiten eingehen. 

 

Das sind einige der Ergebnisse des heutigen Treffens der Landesregierung mit den Landräten und Oberbürgermeistern der 14 Kreise und 4 kreisfreien Städte in der Potsdamer Staatskanzlei. Teilgenommen haben auch Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, darunter Landrat Siegurd Heinze (LOS) und Bürgermeister Oliver Hermann (Wittenberge) (Städte- und Gemeindebund sowie Landkreistag). Vordringliches gemeinsames Ziel ist, die Ausbreitung der Infektionen zu verlangsamen. Die Ansteckungsketten müssen effektiv unterbrochen werden.

In der Weisung wird beispielsweise festgelegt, welcher Personenkreis unabweisbar im Dienst sein muss, „damit das öffentliche Leben, insbesondere Versorgung, Schutz und Sicherheit der Bevölkerung, gewährleistet sind“, so Ministerpräsident Dietmar Woidke auf der anschließenden Pressekonferenz. 

Wie in der gestrigen Sondersitzung des Kabinetts beschlossen, wird der Schulbetrieb ab Mittwoch, 18. März, aufgehoben – vorerst bis zum Ende der Osterferien am 19. April. Dies gilt für alle Schulformen – abgesehen von Förderschulen für Kinder, die schwerstmehrfach behindert sind und für Kinder mit Förderbedarf „geistige Entwicklung“ – und unabhängig von der Trägerform. Das Lehr- und weiteres Personal wird in der Regel an den Schulen sein. Von dort aus werden Schüler z.B. per Telefon oder E-Mail über Unterrichtsinhalte informiert. Die entsprechenden Arbeiten müssen die Schülerinnen und Schüler zu Hause erledigen. Berufsschülerinnen und Berufsschüler sollen nach Möglichkeit in dieser Zeit an ihren Ausbildungsstätten arbeiten. 

An Kitas und Horten wird es eine Notbetreuung für Kindern von Eltern bestimmter Berufsgruppen geben. Dies betrifft z. B. medizinisches Personal, Polizei, zentrale Bereiche der Verwaltung von Kommunen, Kreisen und Land, Rechtspflege, aber auch Mitarbeiter von Versorgungseinrichtungen wie Energie und Logistik. Derartige Regelungen wird es auch für die Kitabetreuung geben. Tagespflegestellen können grundsätzlich geöffnet bleiben. Die genauen Festlegungen dazu werden auf regionaler und lokaler Ebene getroffen. 

Brandenburg gibt mit dieser Regelung Eltern, Schülern, Schulen und Kommunen zwei Tage zusätzlich Zeit, „um sich für diese schwierige Zeit vorzubereiten“, so Woidke.