Potsdam – Brandenburgs Finanzministerium hat angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus seine Einrichtungen ab Montag, 16. März 2020, bis einschließlich 19. April 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Dazu zählen die 13 Finanzämter im Land Brandenburg und deren Außenstellen und die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg in Cottbus. Das Aus- und Fortbildungszentrum der Finanzverwaltung in Königs Wusterhausen wird in dem Zeitraum keine fachlichen Fortbildungen durchführen.
„Die Finanzämter des Landes Brandenburg und die weiteren Einrichtungen der Finanzverwaltung werden weiter ihre Aufgaben erfüllen, aber zum Schutz sowohl der Bediensteten als auch der Bürgerinnen und Bürger haben wir uns entschieden, die Einrichtungen für den Publikumsverkehr bis einschließlich zum Sonntag nach Ostern zu schießen“, erläuterte Brandenburgs Finanzstaatssekretär Frank Stolper.
Darüber hinaus werden die Finanzämter im Land auch ihre Außendienste wie beispielsweise Betriebsprüferinnen und -prüfer bis einschließlich 19. April nur intern einsetzen.
Unabhängig von der Schließung für den Publikumsverkehr können die Brandenburgerinnen und Brandenburger weiterhin ihre steuerlichen Angelegenheiten klären. Die Finanzämter sind zu den gewohnten Zeiten per Telefon/Fax/Brief zu erreichen. Die Bediensteten des Landes können sich wie bisher auch telefonisch, per E-Mail oder Fax an die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg wenden.
Den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern empfiehlt das Finanzministerium unabhängig von der aktuellen Schließung angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus Steuererklärungen elektronisch abzugeben. Die elektronische Abgabe bietet für alle Beteiligten Vorteile: Das Finanzamt muss die Daten nicht mehr eingeben. Und die Bürgerinnen und Bürger erhalten einen schnellen, bequemen und papierlosen Zugang zum Finanzamt. Ein Drucker ist dann nicht erforderlich.
Zur Nutzung von „Mein ELSTER“ unter www.elster.de ist zur Sicherheit eine einmalige Registrierung erforderlich. Es wird ein Benutzerkonto erstellt. Nicht nur die Steuererklärung, sondern auch elektronische Nachrichten können darüber an das Finanzamt gesendet werden. Ein Antrag auf Fristverlängerung oder ein Einspruch ist ebenso elektronisch möglich.
Hintergrund: Die Adressen und Telefonnummern der Finanzämter im Land Brandenburg finden Sie unter https://finanzamt.brandenburg.de Steuer-Formulare können elektronisch im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung heruntergeladen werden: https://www.formulare-bfinv.de/ Wer über keinen Internetanschluss verfügt, kann sich telefonisch an sein zuständiges Finanzamt wenden, das dann die Formulare in diesen Ausnahmefällen zusendet.