Ab Dienstag, den 17.03.2020,ist der Geschäftsbetrieb des Amtsgerichts Nauen aufgrund der Corona-Pandemie stark eingeschränkt. Das Gericht ist nach telefonischer Terminsvereinbarung nur für einstweilige Verfügungen und andere eilige, unumgängliche Angelegenheiten erreichbar und wird für den übrigen Besucherverkehr geschlossen. Wenn Sie eine Ladung zu einem Termin haben oder eine öffentliche Verhandlung besuchen möchten, wenden Sie sich bitte an die Wachtmeister an der Pforte.

Termine und Auskünfte erteilen die zuständigen Geschäftsstellen. Diese erreichen Sie über die Zentrale 03321/ 4452-0. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir unseren Bürgerservice angesichts der Pandemiegefahr einschränken. Weiteres hierzu unter www.ag-nauen.brandenburg.de