Potsdam wird Verbot von Hallen-Schulsport aussprechen und Hybridunterricht für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe anordnen Die Landeshauptstadt Potsdam ergreift weitere Maßnahmen, um und die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen wird ab Donnerstag das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf weitere Teile der Innenstadt, Babelsberg und Potsdam-West ausgeweitet. Zudem bereitet die Landeshauptstadt ein Alkoholkonsumverbot in Bereichen der Innenstadt sowie ein Speisenverzehrverbot auf Wochenmärkten vor. Um die Infektionsketten an Schulen zu unterbrechen, wird das Gesundheitsamt auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes in einem ersten Schritt den Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe und der Oberstufenzentren aussetzen und Hybridunterricht anordnen. Weiterhin soll der Schulsport in Hallen sowie der Schwimmunterricht ab sofort für alle Jahrgangsstufen mit Ausnahme der Spezialschulen und Spezialklassen untersagt werden. Entsprechende Maßnahmen hat Oberbürgermeister Mike Schubert am Mittwochabend den Stadtverordneten im Hauptausschuss angekündigt.
„Die erhoffte Wirkung der seit November ergriffenen Eindämmungsmaßnahmen ist bislang ausgeblieben. Die Inzidenzwerte stagnieren bundesweit entweder auf hohem Niveau oder steigen sogar in bedenklichem Maße stetig weiter an. Wir haben ein diffuses, über das Stadtgebiet verteiltes Infektionsgeschehen in Potsdam. Damit die Werte nicht noch weiter steigen, müssen wir Handeln. Aus diesem Grunde habe ich mich dazu entschlossen, für die Landeshauptstadt Potsdam weitere, über die Vorgaben der Verordnung hinausgehende Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zu ergreifen“, sagte Oberbürgermeister Mike Schubert. Nach Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg sollen der geänderte Schulbetrieb, das Speisenverzehrverbot sowie das Alkoholkonsumverbot bis Ende der Woche umgesetzt werden.
Mit dem Hybridunterricht sollen Infektionsketten in Schulen unterbrochen werden. Bereits jetzt hatte das Gesundheitsamt aufgrund von positiven Coronafällen einzelne Jahrgänge in Schulen unter Quarantäne gesetzt. Dies soll auch in den kommenden Tagen vermehrt erfolgen, die Schülerinnen und Schüler sollen dann vor den Ferien nicht mehr zurück in den Präsenzunterricht. Zudem gilt für die Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufen und Oberstufenzentren künftig Hybridunterricht. Konkret plant die Landeshauptstadt anzuordnen, dass die Schülerinnen und Schüler in Lerngruppen aufzuteilen und in einem rollierenden Unterrichtssystem, also im Wechsel von Präsenzunterricht und Distanzunterricht zu unterrichten sind.
Ein Speisenverzehrverbot soll bis zum 7. Januar 2021 auf und rund um die Wochenmärkte gelten. Zwar könne dann noch ein Fischbrötchen oder eine Pizza gekauft, allerdings nicht mehr wie bisher vor Ort gegessen werden. Auch das Alkoholkonsumverbot soll im Bereich rund um die Brandenburger Straße, das Holländische Viertel, den Luisenplatz, den Hauptbahnhof, auf Wochenmärkten sowie auf allen öffentlichen Parkplätzen, öffentlichen Spiel- und Sportanlagen sowie öffentlich zugänglichen Park- und Grünanlagen erlassen werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird in dieser Woche veröffentlicht. Das Alkoholkonsumverbot soll bis zum 7. Januar, also über die Weihnachtsfeiertage und Silvester gelten.
Die ab Donnerstag ausgeweitete Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist aufgrund der Regelungen in der Eindämmungsverordnung um folgende öffentliche Straßen erweitert worden: in der Innenstadt Allee nach Sanssouci, Luisenplatz, Benkertstraße, Mittelstraße, Hermann-Elflein-Straße, Jägerstraße sowie Teile der Lindenstraße, Dortustraße und der Gutenbergstraße. Dazu kommen in Babelsberg Teilbereiche der Karl-Liebknecht-Straße und der Rudolf-Breitscheid-Straße sowie in Potsdam West Teilbereiche der Nansenstraße und der Geschwister-Scholl-Straße. Bislang gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf den Wochenmärkten, im Bahnhofsumfeld, auf der Brandenburger Straße sowie in Teilen der Friedrich-Ebert-Straße.
In den benannten Straßenbereichen befinden sich viele Einrichtungen des Einzelhandels. In der Vorweihnachtszeit ist aufgrund der Angebote mit erhöhtem Kundenverkehr zu rechnen. Aufgrund der Enge der Fußgängerbereiche wird bei erhöhtem Kundenverkehr der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden können. Die Betreiber der Einzelhandelsgeschäfte sind zwar bereits über die Eindämmungsverordnung des Landes verpflichtet, auch vor den Eingangsbereichen für den notwendigen Abstand und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Sorge zu tragen. Diese Regelung erfasst jedoch nicht den gesamten Bereich dieser Einkaufsstraßen, insbesondere nicht die Bereiche zwischen den Geschäften. Diese Lücken sollen über die Allgemeinverfügung geschlossen werden.
Auf Grund des aktuellen Geschehens in der Innenstadt speziell vor Glühweinständen, hat das Ordnungsamt die Kontrollen vor Ort verstärkt. Neben der Maskenpflicht und der Einhaltung der geltenden Eindämmungsverordnung werden vor allem die Abstände und die Anzahl der Personen und Haushalte kontrolliert. Laut aktueller Verordnung dürfen sich nicht mehr als fünf Personen aus zwei Haushalten gemeinsam treffen. Entsprechend der 2. SARS-CoV-2-EindV hat der Betreiber die Einhaltung der Hygieneregelungen sicherzustellen. Im Wartebereiches des Gewerbetreibenden liegen die Pflichten beim Betreiber, außerhalb des Wartebereiches liegt die Pflicht der Einhaltung der Regeln gemäß 2. SARS-CoV-2-EindV bei den Personen selbst.
Bei Zuwiderhandlungen hat der Betreiber mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro zu rechnen; im Wiederholungsfall bis 25.000 Euro. Alle anwesenden sonstigen Personen können mit einem Bußgeld bis zu 250 Euro belegt werden, auch dieses kann im Wiederholungsfall erhöht werden.