In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 658 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 82.011 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 19.03.2021, 00:00 Uhr). Aktuell werden 341 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 91 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 69 beatmet werden. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 74.284 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit (+230 im Vergleich zum Vortag).

So liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 4.508 (+416). Die Zahl der bisher im Land Brandenburg durchgeführten Corona-Schutzimpfungen liegt bei insgesamt 295.379 (+9.078 im Vergleich zum Vortag; Gesamtzahl kumulativ ab dem 27.12.2020, Stand: 18.03.2021). Diese Gesamtzahl enthält 211.054 Erstimpfungen und 84.325 Zweitimpfungen.

Landkreis / kreisfreie Stadt

Neue bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationär kumuliert ab 10. KW 2020

Stand: 19.03., 00:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner

Sterbefälle

Wohnortprinzip

kumuliert ab 10. KW 2020

(24-h-Vergleich)

Barnim

+51

4.560

86,9

188 (+0)

Brandenburg a. d. H.

+11

1.665

70,7

72 (+0)

Cottbus/Chóśebuz

+28

4.565

127,4

180 (+2)

Dahme-Spreewald

+38

5.454

74,9

217 (+1)

Elbe-Elster

+52

5.393

223,9

193 (+2)

Frankfurt (Oder)

+1

1.551

43,3

89 (+0)

Havelland

+40

4.458

82,8

162 (+1)

Märkisch-Oderland

+49

5.107

95,5

227 (+0)

Oberhavel

+93

6.299

143,3

225 (+0)

Oberspreewald-Lausitz

+40

5.874

169,1

247 (+2)

Oder-Spree

+45

5.954

115,2

260 (+2)

Ostprignitz-Ruppin

+21

3.298

77,9

128 (+1)

Potsdam

+45

5.322

87,1

228 (+0)

Potsdam-Mittelmark

+87

6.121

91,4

178 (+0)

Prignitz

+8

2.519

65,7

137 (+0)

Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa

+0

5.892

65,1

169 (+0)

Teltow-Fläming

+39

5.094

108,8

177 (+1)

Uckermark

+10

2.885

51,3

142 (+0)

Brandenburg gesamt

+658

82.011

100,7

3.219 (+12)

Grafik/Gesundheitsministerium Brandenburg

 

Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab.

Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.

Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.

Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.

Die Zahl der aktiv Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.