Die Landeshauptstadt Potsdam als Untere Wasserbehörde untersagt die Entnahme aus Oberflächengewässern per Allgemeinverfügung. Das gilt für die Entnahme mit Pumpeinrichtungen aus Seen, Flüssen und Gräben auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam zum Zweck der Bewässerung.

Nach der extremen Niedrigwassersituation in den Sommern 2018, 2019 und 2020 konnten die Wasserdefizite in den Wintermonaten nicht ausgeglichen werden. Durch die Trockenheit im Januar, Februar, März und April dieses Jahres blieb die hydrologische Situation in den brandenburgischen Flussgebieten weiterhin sehr angespannt. In diesen Monaten fielen weniger als die im langjährigen Mittel der Jahresreihe 1981 bis 2010 erforderlichen 100 Prozent Niederschlag. Lediglich im Monat Mai wurden die 100 Prozent erreicht. Im Monat Juni wurden mit Stand 23. Juni 2021 lediglich sieben Prozent erreicht. Kleinere Schauer waren örtlich begrenzt und konnten nicht zur Entspannung der Situation beitragen. Wegen der hohen Temperaturen verbunden mit hohen Verdunstungswerten, der weiterhin geringen Niederschlagsmengen und der aktuellen Wetterprognose ist davon auszugehen, dass die extreme Trockenheit und die damit einhergehenden geringen Wasserstände der Potsdamer Gewässer bis in den Herbst andauern werden.

Die Verfügung gilt ab 1. Juli bis zum 10. Oktober 2021 – es sei denn, sie wird vorher widerrufen. Die Landeshauptstadt Potsdam weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gemäß Wasserhaushaltsgesetz mit Geldbußen von bis zu 50 000 Euro geahndet werden können. Die Landeshauptstadt nutzt für Kontrollen ein Boot, mit welchem von der Wasserseite aus Entnahmen identifiziert werden können, da die derzeitigen Wasserpegel diese offenlegen.

Gerade in den warmen Monaten bewässern viele Bürgerinnen und Bürger ihre Grundstücke und nutzen dafür Oberflächenwasser. Auch wenn die einzelnen Wasserentnahmen meist nicht sehr groß sind, so summieren sie sich auf. Dadurch sind die Gewässer zusätzlichem Stress ausgesetzt, der sich unter anderem im Rückgang der Wasserstände sowie im vermehrten Algenwachstum und Fischsterben aufgrund von Sauerstoffmangel auswirken kann. Um diese negativen Auswirkungen möglichst gering zu halten, untersagt die Landeshauptstadt Potsdam als Untere Wasserbehörde zum Wohl der Allgemeinheit und zum Schutz von Natur und Umwelt die Wasserentnahme. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass auch durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes keine Wasserentnahmen mehr aus Bundeswasserstraßen genehmigt werden.

Hintergrund

Gemäß Schreiben des Umweltministeriums vom 9. Juli 2019 sollen, sobald in drei aufeinanderfolgenden Wochenberichten am maßgeblichen Richtpegel eines Flussgebietes der Jahreswert des mittleren Niedrigwasserabflusses (MNQ) erreicht oder unterschritten wird, Maßnahmen zum sparsamen Wasserverbrauch zum Einsatz kommen.

Im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Potsdam bilden die Nuthe bei Babelsberg und die Havel bei Ketzin die maßgeblichen Pegel. Die maßgeblichen Pegel für den MNQ sind: Nuthe: 1,84 Kubikmeter je Sekunde, Havel: 20,4 Kubikmeter je Sekunde. Diese erforderlichen Mindestdurchflussmengen wurden seit mehreren Wochen nicht erreicht. Gemäß dem Wochenbericht des Landesamtes für Umwelt für die 25. Kalenderwoche wurden an den Pegeln folgende Durchflussmengen gemessen: Havel (Pegel Ketzin) 11,3 Kubikmeter je Sekunde und Nuthe (Pegel Babelsberg) 1,20 Kubikmeter je Sekunde. Auch andere Wasserbehörden im Land Brandenburg mussten auf Grund der angespannten wasserwirtschaftlichen Situation bereits Entnahmeverbote in ähnlicher Form erlassen.