• Aufhebung der Maskenpflicht für Besuchende im Klinikum • Aufhebung der Maskenpflicht für Patient*innen der ambulanten Praxen (Poliklinik) • KEvB hält an Tests von stationären Patient*innen während des Klinikaufenthaltes fest

Potsdam, den 05. April 2023. Zum Karfreitag, 7. April 2023 endet das bundesweit geltende Infektionsschutzgesetz § 28 „Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019“ und damit auch die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Arztpraxen. Somit gelten im Klinikum Ernst von Bergmann sowie dem Klinikum Westbrandenburg, Standort Potsdam, ab Karfreitag, 7. April keine coronaspezifischen Besuchsregelungen mehr:

Besuchsregelung stationäre Patient*innen

- Besucher dürfen ohne Maskenpflicht und ohne Testpflicht das Haus betreten.

- Besuchszeiten zwischen 14-18 Uhr bleiben bestehen.

- Besuche von isolationspflichtigen Patient*innen (dazu zählt auch das Sars-CoV-2-Virus), sowie die Begleitung von Patient*innen in der Notaufnahme, sind auch weiterhin nur in besonderen Situationen und Lebenslagen nach Absprache möglich.

- Ein Besuchsverbot gilt für Stationen mit aktivem Ausbruchsgeschehen.

- Sonderregelungen einzelner Kliniken und Fachbereichen sind individuell über die Homepage der Klinik oder der Station zu erfragen.

Ambulante Patient*innen (Poliklinik und ambulante Arztpraxen)

- Patient*innen dürfen die Arztpraxen ohne Maskenpflicht und ohne Testpflicht betreten

Stationäre Patient*innen

- Stationäre Patient*innen durch das KEvB bei Aufnahme auf Sars-CoV-2 getestet. Testungen im Verlauf erfolgen bei klinischer Symptomatik und Langliegern. Diese Maßnahme wird regelmäßig klinikintern neu bewertet.

- Personen, die auf der Geburtsstation als Begleitung im Familienzimmer mit aufgenommen werden, werden ebenfalls bei Aufnahme auf Sars-CoV-2 getestet

Alle Informationen finden Sie ab dem 07.04. ebenfalls über: www.evb-gesundheit.de/klinikumevb/besuch/corona-besuchsregeln.