Im Dezember 2014 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung ein Parkraumbewirtschaftungskonzept für die Oranienburger Innenstadt beschlossen und die Verwaltung zunächst mit dessen Umsetzung in der östlichen Innenstadt beauftragt. Das Konzept zielt darauf ab, vor allem die Parksituation für die Anwohner zu verbessern. Wie angekündigt, tritt es nun ab 1. Mai in Kraft. Neu ist die Ausweisung einer Parkraumbewirtschaftungszone. Die Bewohner des betroffenen Bereiches werden von den Gebühren befreit. Voraussetzung hierfür ist ein Bewohnerparkausweis. In begründeten Fällen erhalten auch ansässige Gewerbetreibende einen Sonderparkausweis. Das Ordnungsamt gewährt noch bis 17. Mai eine Übergangsfrist und verteilt bis dahin zunächst Info-Flyer zur Neuregelung statt Knöllchen. Die Parkausweise können im Bürgeramt der Stadt Oranienburg beantragt werden. Der Ausweis wird dann vom Landkreis ausgestellt und innerhalb weniger Tage per Post inklusive eines Gebührenbescheides zugesandt. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 20,45 Euro. Der Parkausweis gilt jeweils für ein Jahr und ist sichtbar im Bereich der Frontscheibe des Fahrzeugs auszulegen. Er gilt vor der Haustür und in der gesamten Parkraumzone. Anspruch auf Erteilung des Ausweises hat, wer in dem Bereich meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Für Kurzzeit-Parker bleibt die „Brötchentaste“ erhalten – die ein 15 minütiges kostenfreies Parken ermöglicht. Die ersten 60 Minuten Parken in diesem Bereich kosten 1,00 Euro, jede weitere angefangene Stunde ebenfalls. Damit entfällt die bisherige Regelung, dass bis zu 30 Minuten für 50 Cent geparkt werden darf – ansonsten gab es keine Änderung der bisherigen Regelung. Die Neuregelung wird vorerst nur in der östlichen Innenstadt (Parkzone Ost, siehe Abbildung) umgesetzt. In der einjährigen Testphase werden die Auswirkungen im Hinblick auf eine denkbare räumliche und zeitliche Ausweitung der Parkraumregelung überprüft. Der Lindenring wird zunächst aus der Zone herausgenommen, gilt aber als Beobachtungsgebiet – sollte es zu schwierigen Parksituationen für Anwohner kommen, kann der Lindenring auch vor Ende der Testphase wieder einbezogen werden.

Folgende Unterlagen werden für den Bewohnerparkausweis benötigt:

  • Personalausweis
  • Fahrzeugschein
  • ggf. Meldebescheinigung einer Nebenwohnung
  • ggf. Bescheinigung des Fahrzeughalters, welche dem Antragsteller die dauerhafte Nutzung des Fahrzeugs bescheinigt
  • Detaillierte Studien für das Parkraumkonzept ergaben, dass das Parkraumangebot in der Innenstadt vorwiegend durch „gebietsfremde Dauerparker“ genutzt wird, was die Parkchancen der Anwohner, aber auch die der Händler und Geschäftskunden verringert. Eine Parkraumbewirtschaftungszone wurde empfohlen, um insbesondere Berufspendler aus dem Gebiet zu halten. Ursprünglich sollte diese gemäß Stadtverordnetenbeschluss bereits im vergangenen Jahr ausgewiesen werden. Da hierfür jedoch zunächst eine Reihe von Voraussetzungen geschaffen werden mussten (u.a. Änderung der Gebührenordnung, Beschaffung zusätzlicher Parkscheinautomaten), kann die Neuregelung erst jetzt in Kraft treten.