Symbolbild/Standort2. Kreishaus
Nachdem die Stadt Rathenow bei der Kommunalaufsicht des Landkreises Havelland beantragt hatte, die Investitionsvorhaben Kita-Neubau und Sanierung der Grundschule „Am Weinberg“ im Nachtragshaushalt vom Rathausvorhaben abzukoppeln, hat die Kommunalaufsicht für diese beiden Investitionsvorhaben eine Teilgenehmigung des Nachtragshaushaltes erteilt.
Diese wurde der Stadt Rathenow zugestellt, erklärt Amtsleiter Hans-Jürgen Löwe. Mit am 15. Juli 2016 in der Kreisverwaltung eingegangenem Schreiben beantragte die Stadt Rathenow eine kommunalaufsichtliche Genehmigung für ihren Nachtragshaushalt 2016. Diese Satzung enthält eine Kreditaufnahme von 1,5 Mio Euro für 2016 sowie Ermächtigungen von weiteren 2,7 Mio Euro in 2018 für den neuen Rathausstandort (Berliner Str. 15 und TGZ). Darüber hinaus sollen 600 000 Euro in 2017 als Kredit für die Sicherstellung des städtischen Eigenanteils des KITA- Neubaus Olga-Benario genehmigt werden. Die Stadtverwaltung hatte dem Nachtragshaushalt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung beigefügt, die zu dem Ergebnis gekommen war, dass der Ankauf des aktuellen Rathausstandorts (Berliner Str. 74) wirtschaftlicher sei, als die Unterbringung an zwei Standorten. Die Stadtverordneten legten ergänzend eigene Zahlen vor und folgten dem nicht. Nach ihrer Berechnung sind zwei Standorte günstiger. Sie beschlossen daher am 6. Juli 2016 die künftige Unterbringung der Verwaltung ab 2018 in zwei Standorten. Die kreisliche Kommunalaufsicht hatte mit Schreiben vom 27. Juli angekündigt, die Nachtragssatzung so nicht genehmigen zu können und eine neutrale Wirtschaftlichkeitsanalyse beider Varianten mit einem Vergleich der Kosten je Arbeitsplatz gefordert. Diese wird Anfang Oktober vorliegen, so Löwe. Zwischenzeitlich streben einige Tausend Rathenower einen Bürgerentscheid über den künftigen Rathausstandort an. Dieser soll im Oktober stattfinden. Wäre dieser erfolgreich, müsste ein neuer Nachtragshaushalt von der Stadt aufgestellt und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Bis es zum Bürgerentscheid kommt, dürften grundsätzlich keine Aktivitäten durch die Stadt bezüglich des einen oder der anderen Standorte unternommen werden. Daraufhin beantragte die Stadt am 12. August bei der Kommunalaufsicht, schon jetzt über die Nachtragssatzung zu entscheiden, auch wenn dies zur Folge hat, dass zunächst die Investition über die von der Stadtverordnetenversammlung (SVV) beschlossenen zwei Rathausstandorte von der Kommunalaufsicht abgelehnt werden muss. Der Stadt geht es darum, die Rathausentscheidung abzukoppeln und das Investitionsvorhaben Kita-Neubau nicht zu gefährden. Nach einer Ausschreibung sind hier die Kosten von 1 987 000 auf 2 587 000 Euro gestiegen. Der Differenzbetrag von 600 000, der 2017 als Kredit aufgenommen werden soll, bedarf aber auch einer kommunalaufsichtlichen Genehmigung. Im gleichen Zusammenhang soll die Sanierung der Grundschule “Am Weinberg“ fortgeführt werden. Die Kommunalaufsicht ist dem gefolgt und hat dem Nachtragshaushalt mit Bescheid vom 17.08.2016 eine Teilgenehmigung bezüglich dieser beiden Investitionsvorhaben ausgesprochen. Das Investitionsvorhaben „neue Rathausstandorte“ musste aber abgelehnt werden. Die Kommunalaufsicht hat außerdem die Empfehlung ausgesprochen, nach Vorliegen des neutralen Wirtschaftlichkeitsvergleichs und des Ergebnisses eines möglichen Bürgerentscheids einen neuen – zweiten – Nachtragshaushalt einzubringen, der dann das Investitionsvorhaben „Rathausstandort“ zum Gegenstand hat.