Das sollten Geflügelhalter in den Potsdamer Regionen unbedingt beachten - Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet in Potsdam angeordnet Geflügelpestvirus bei einem Wildvogel in Potsdam nachgewiesen * Restriktionsgebiete für die Landeshauptstadt eingerichtet In der Landeshauptstadt Potsdam ist am heutigen Mittwoch, 8. Februar, erstmals bei einem verendeten Schwan der Geflügelpesterreger H5N8 nachgewiesen worden.

Entsprechend der Geflügelpest-Verordnung hat das Veterinäramt der Landeshauptstadt Potsdam eine Allgemeinverfügung erlassen, in der die Einrichtung eines Sperrbezirkes und eines Beobachtungsgebietes mit besonderen Schutzmaßnahmen rund um den Fundort angeordnet wird. Unter anderem haben Halter von Hunden und Katzen in diesem Bereich sicherzustellen, dass diese nicht frei herumlaufen. In den ausgewiesenen Gebieten ist darüber hinaus die Jagd auf Federwild verboten. Die seit dem 25. November geltende allgemeine Stallpflicht für Geflügel gilt weiterhin für das gesamte Potsdamer Stadtgebiet.

Etwa 60 Geflügelhalter gibt es im Beobachtungsgebiet, zu dem die Stadtteile und Bereiche Potsdam-West, Wildpark, Brandenburger Vorstadt, Eiche, teilweise Golm, Innenstadt, Jägervorstadt, teilweise Nauener Vorstadt, Park Sanssouci, Zentrum-Ost, Hermannswerder, Teltower Vorstadt, Templiner Vorstadt, Waldstadt II und Forst Ravensberge gehören. In dem Gebiet gelten Beschränkungen für Geflügelhaltungen. Geflügel darf im Sperrbezirk für die Dauer von 21 Tagen und im Beobachtungsgebiet für die Dauer von 15 Tagen nicht weggebracht werden. Die genauen Grenzen der Restriktionsgebiete und die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung sind auf www.potsdam.de veröffentlicht sowie vor dem Rathaus ausgehängt. Für alle Geflügelhaltungen gelten auf Grund einer Eilverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft besondere Biosicherheitsmaßnahmen. So müssen neben gewerblichen Geflügelhaltern auch Hobbyhalter sicherstellen, dass

* die Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind,

* die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden. Die verwendete Schutzkleidung ist nach Verlassen des Stalls unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren oder unschädlich zu beseitigen.

* eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird. Die Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin gebeten, vermehrte Totfunde von Wildvögeln insbesondere Wasser- und Greifvögel dem Veterinäramt zu melden. Geflügelhalter, die ihre Bestände bisher nicht dem Veterinäramt gemeldet haben, müssen dieses unverzüglich nachholen. Die Einhaltung der Stallpflicht wird stichprobenweise überprüft.

Wenngleich die Stallpflicht für Geflügel, das die Freilandhaltung gewöhnt ist, erhebliche Einschränkungen bedeutet, so konnte bislang der Eintrag des Geflügelpesterregers in Hausgeflügelbestände in Potsdam verhindert werden. Bisher sind keine Infektionen des Menschen mit H5N8-Viren bekannt. Eine Übertragung des Virus über infizierte Lebensmittel ist nach Einschätzung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) *theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich

*. Gleichwohl empfiehlt das BfR grundsätzlich die Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten zu beachten. In Potsdam gelten für den Sperrbezirk ein Kilometer im Umkreis des Fundortes folgende Grenzen:

· Maulbeerallee von der Kreuzung Am Neuen Palais / Maulbeerallee Richtung Osten über die Straße Zur Historischen Mühle bis zur B 273 der Schopenhauerstraße · Schopenhauerstraße Richtung Süden folgend auf die Zeppelinstraße bis zur Einmündung Breite Straße

· Von der Breiten Straße hinter dem Wasserwerk rechts zum Ufer der Neustädter Havelbucht · Entlang des Ufers Richtung Süden zunächst der Neustädter Havelbucht folgend im weiteren bis zur Vorderen Kappe

· An der Landverbindung nach Hermannswerder in einer gedachten Linie nach Süden auf die Templiner Straße

· Die Templiner Straße nach Süden folgend bis zum Bahndamm über den Templiner See · Der Bahndamm über den Templiner See von der Templiner Straße bis zur Zeppelinstraße

· Entlang der Zeppelinstraße bis zur Forststraße

· Der Forststraße folgend im weiteren entlang der Straße Am Wildpark und weiter über die Straße Am Neuen Palais bis zum Ausgangspunkt der Maulbeerallee