Landkreis Havelland informiert - Geflügelpest bei einem Wildvogel in Rathenow Landkreis Havelland richtet Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet ein Am 9. Februar wurde bei einem Wildvogel in Rathenow die Infektion mit der Geflügelpest festgestellt.

Bei dem im Gewerbegebiet Grünaue gefundenen Wildvogel handelt es sich um einen Mäusebussard. Daher wird vom Landkreis Havelland ein Sperrbezirk sowie ein Beobachtungsgebiet festgelegt, die hauptsächlich Teile der Stadt Rathenow im südlichen Bereich sowie den Ortsteil Böhne und den Ortsteil Mögelin der Stadt Premnitz umfassen.

Darüber informiert Amtstierärztin Dörte Wernecke. Der Sperrbezirk umfasst das Gebiet im Umkreis von einem Kilometer um die Straßenecke Heidefeld/Am Stadtgut in Rathenow. Geflügelhalter müssen ihren Bestand unverzüglich unter Angabe der Nutzungsart, des Standortes sowie der Größe des Bestandes dem Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung anzeigen. Geflügel innerhalb des Sperrbezirks muss laut Allgemeinverfügung in geschlossenen Ställen oder einer Schutzvorrichtung abgesondert gehalten werden. Der Halter hat sicherzustellen, dass der Kontakt zu Wildvögeln sicher unterbunden wird. Des Weiteren müssen der plötzliche Tod von Tieren, Veränderungen bei der Futter- und Wasseraufnahme sowie ein massiver Rückgang der Leistung dem Hoftierarzt bzw. der Amtstierärztin unverzüglich mitgeteilt werden. „Hunde und Katzen dürfen im Sperrbezirk nicht mehr frei umherlaufen. Katzen müssen eingesperrt und Hunde angeleint werden“, erklärt die Amtstierärztin. Gewerbliche Geflügelbetriebe unterliegen einer wöchentlichen klinischen Untersuchung durch einen amtlich beauftragten Tierarzt. Die vollständige Allgemeinverfügung mit allen notwendigen Schutzmaßnahmen vom Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung ist im aktuellen Amtsblatt des Landkreises Havelland (03/2017) veröffentlicht.

Für das Beobachtungsgebiet der Geflügelpest (siehe Karte unten) gelten ähnliche Schutzmaßnahmen wie für den Sperrbezirk. Auch diese sind dem Amtsblatt zu entnehmen. Die Geflügelpest ist eine hoch ansteckende Krankheit, die neben Tierverlusten hohe wirtschaftliche Einbußen der betroffenen Betriebe und der Geflügelfleischwirtschaft durch Handelsrestriktionen verursacht. Da die Geflügelpest eine starke Ausbreitungstendenz besitzt, kann eine Weiterverbreitung des Influenza-A-Virus in andere Wirtschaftsgeflügelbestände nicht ausgeschlossen werden, wenn nicht besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Die Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch der Erkrankung kann mehrere Tage betragen. Infizierte Tiere können den Erreger bereits ausscheiden, bevor auf Geflügelpest deutende Krankheitserscheinungen auftreten.