Die Bundesnetzagentur hat heute entschieden, eine Versteigerung für Frequenzen bei 2 Gigahertz und 3,6 Gigahertz anzuordnen. Diese Frequenzen eignen sich besonders für den Ausbau von 5G in Deutschland. "Der Mobilfunk braucht weitere Frequenzen für den Netzausbau, um die stark ansteigenden Datenvolumina bewältigen zu können. Da die Frequenzen knapp sind, werden sie versteigert. Die Anordnung der Versteigerung gibt dem Markt Planungssicherheit für das weitere Verfahren", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die fünfte Mobilfunkgeneration (5G) wird nicht nur die Datenraten für Endnutzer verbessern, sondern auch völlig neue Anwendungen wie automatisierte Produktion (Industrie 4.0) und Echtzeitanwendungen ermöglichen. Verfahrensablauf Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, für die Vergabe der Frequenzen ein objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zu gewährleisten. Bevor die Auktion beginnen kann, ist noch über die Vergabebedingungen und Auktionsregeln zu entscheiden. Die Vergabebedingungen regeln, welche Rechte und Pflichten mit der Nutzung der Frequenzen verbunden sind. Dies beinhaltet auch Auflagen zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung.

Die Auktionsregeln betreffen die konkrete Durchführung der Versteigerung. Nach Beteiligung der interessierten Kreise werden bis Ende 2018 die finalen Vorgaben für die Versteigerung vorliegen. Weitere 5G-Frequenzen auch für lokale und regionale Funknetze Neben bundesweiten Frequenznutzungsrechten, die versteigert werden sollen, wird die Bundesnetzagentur Frequenzen auch zur lokalen und regionalen Nutzung bereitstellen. Auch die Wirtschaft und Industrie haben das Potenzial der kommenden Mobilfunkgeneration 5G erkannt.

Sie fordern Frequenzen für autarke Funknetze für Anwendungen wie Industrie 4.0. Darüber hinaus wollen auch Gemeinden und Vertreter der Land- und Forstwirtschaft durch lokale und regionale Funknetze die Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum verbessern. Diese Frequenzen sollen nicht versteigert, sondern auf Antrag zugeteilt werden. Es ist vorgesehen, den Entwurf eines Antragsverfahrens zeitnah vor der Auktion zur Kommentierung zu stellen.