Foto: Stadt Nauen/Faltin

Havelland - Das Bürgerbudget für die Kernstadt Nauen geht in die nächste Runde. Dafür werden auch im Jahr 2020 50.000 Euro zur Verfügung stehen. Mit dem Bürgerbudget haben die Nauenerinnen und Nauener die Möglichkeit, wie auch bereits für das Jahr 2019, ihre Vorschläge und Ideen für Projekte, die ihnen wichtig sind, auf den Weg zu bringen.

 

Nauen, 07.01.2019/ Dabei geht es z. B. um kleinere Investitionen, um bestimmte kulturelle Veranstaltungen oder andere wünschenswerte Maßnahmen, die die Stadtverwaltung bisher nicht eingeplant hat. Im Dezember 2017 hatte dazu die Stadtverordnetenversammlung einstimmig eine Satzung beschlossen. Daniela Zießnitz, Nauens stellvertretende Bürgermeisterin sagt: „Das Bürgerbudget ist eine gute Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger sich aktiv einzubringen und die eigene Stadt mitzugestalten.

Und das mit sichtbaren Ergebnissen. Ich würde mich deshalb freuen, wenn auch für das Jahr 2020 wieder möglichst viele Nauenerinnen und Nauener von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und uns ihre Ideen einreichen.“ Für das Haushaltsjahr 2019 wurden von den Bürgern bereits viele Vorschläge gemacht und die durchzuführenden Maßnahmen von den Stadtverordneten inzwischen beschlossen. Die Sanierung des Daches der Freilichtbühne macht es möglich, dass es dort künftig wieder mehr Veranstaltungen geben wird, und im Richart-Hof ist z. B. eine Disneyveranstaltung geplant.

Auch ein öffentlicher Bücherschrank soll 2019 auf Vorschlag von Nauener Bürgern aufgestellt werden. Dies sind nur einige Ideen für 2019 gewesen. Christian Elke, Nauens Kämmerer, erklärt dazu: „Das Verfahren funktioniert so, dass Einwohner der Kernstadt, die mindestens 16 Jahre alt sind, jeweils bis zu drei Vorschläge an die Kämmerei einreichen können. Abgabetermin der Vorschläge ist der 31. März2019. Die Vorschläge sind an die Stadt Nauen, Kämmerei, Rathausplatz 1 zu richten. Sie können schriftlich, mündlich zur Niederschrift in der Kämmerei oder elektronisch an buergerbudget@nauen.de eingereicht werden.

Auf dem Vorschlag sind der vollständige Name, die Anschrift, das Geburtsdatum und der konkrete Vorschlag mit einer kurzen Erläuterung anzugeben. Alle weiteren Einzelheiten zum Verfahren können der Satzung der Stadt Nauen entnommen werden, die auch auf der Homepage der Stadt Nauen unter www.nauen.de (unter „Rathaus und Bürgerservice“) einsehbar ist.