Die Landesregierung Brandenburgs hat am Mittwoch weitere Änderungen der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Die aktualisierte Corona-Verordnung tritt am heutigen Donnerstag in Kraft und gilt zunächst bis 19. Januar 2022. Die nun erfolgte Aktualisierung betrifft private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene. Ab 27. Dezember 2021 sind diese drinnen und draußen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Sobald eine ungeimpfte Person an einer privaten Zusammenkunft teilnimmt, ist das Treffen wie bisher weiterhin auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Diese Regel gilt bereits jetzt und damit auch an den Weihnachtstagen.
Kinder unter 14 Jahren werden bei den Personenobergrenzen nicht mitgezählt. Auch Tanzveranstaltungen in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen bleiben im Land Brandenburg verboten. Dies gilt bereits seit dem 15. Dezember 2021. Auch die übrigen Bestimmungen und Beschränkungen, wie etwa die 2G-Regel in der Gastronomie, bei Kulturveranstaltungen sowie im Einzelhandel, bleiben bestehen. Die aktuelle Eindämmungsverordnung ist im Internet abrufbar: Aktuelle Eindämmungsverordnung