Oberhavel - Abend kurz vor Mitternacht, gegen 23:50 Uhr, wurde eine 44-Jährige mit ihrem Pkw im Rahmen einer Geschwindigkeitskontrolle in der Hauptstraße in Birkenwerden angehalten. Während der Kontrolle konnten die Polizeivollzugsbeamten Alkoholgeruch in der Atemluft wahrnehmen. Der freiwillige Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,05 Promille. Die 44-Jährige hatte zudem ihre 9 und 14 Jahre alten Kinder mit an Bord. Diese wurden gefragt, ob sie morgen nicht in die Schule müssten. Daraufhin antworteten Diese, dass sie krank wären und Corona haben.

Kurz danach äußerte die 44-Jährige, dass sie ebenfalls mit dem Corona-Virus infiziert sei. Aus diesem Grund wurde die Blutentnahme noch am Einsatzort durch einen Arzt durchgeführt um ein mögliches Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten. Da sich die 44-Jährige nach der polizeilichen Maßnahme nicht in der Lage fühlte sich und die Kinder durch einen Dritten abholen zu lassen und Taxiunternehmen den Transport von Corona-Infizierten ablehnten, musste zum Wohle der Kinder ein kostenpflichtiger Transport durch die Polizei unter Wahrung der AHA-Regeln zur Wohnanschrift erfolgen.

Der Führerschein der 44-Jährigen wurde sichergestellt und das Gesundheits- sowie das Jugendamt über den Vorfall in Kenntnis gesetzt. Aufgrund der vorsätzlichen Unterlassung der Bekanntgabe einer positiven Corona-Infektion sowie jedwede Unterlassung von Schutzvorkehrungen (Abstand, Maske) gegenüber den eingesetzten Polizeivollzugsbeamten, wurde gegen die 44-Jährige zusätzlich Strafanzeige wegen versuchter Körperverletzung zum Nachteil der Beamten erstattet.