Zusätzliche finanzielle Leistungen im SGB-II-Bereich Zuschlag für Kinder und Einmalzahlung für Erwachsene - Automatische Auszahlung im Juli - Mit dem Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie erhalten Leistungsberechtigte nach dem SGB II ab Juli 2022 zusätzliche finanzielle Leistungen. Leistungsberechtigte Kinder erhalten dann einen monatlichen Zuschlag in Höhe von 20 Euro.

Dieser soll die Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe, zur Teilhabe an Bildung sowie am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bereits vor Einführung der von der Bundesregierung geplanten Kindergrundsicherung verbessern und Armut vermeiden. Erwachsene Leistungsberechtigte erhalten einmalig eine Zahlung in Höhe von 200 Euro. Damit soll ein Ausgleich von Mehrbelastungen in Folge der COVID-19-Pandemie sowie für höhere Lebenshaltungskosten durch aktuelle Preissteigerungen erfolgen.

Beide Leistungen werden automatisch durch die drei Jobcenter des Landkreises Havelland bearbeitet und im Laufe des Monats Juli ausgezahlt. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.