Die Bundesregierung hat heute auf Grundlage des Energiesicherungsgesetzes die Rosneft Deutschland GmbH (RDG) und die RN Refining & Marketing GmbH (RNRM) - unter die Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur gestellt. Damit übernimmt die Bundesnetzagentur die Kontrolle über Rosneft Deutschland und damit auch über den jeweiligen Anteil in den drei Raffinerien PCK Schwedt, MiRo (Karlsruhe) und Bayernoil (Vohburg). Rosneft Deutschland vereint insgesamt rund zwölf Prozent der deutschen Erdölverarbeitungskapazität auf sich und ist damit eines der größten erdölverarbeitenden Unternehmen in Deutschland. Mit der Treuhandverwaltung wird der drohenden Gefährdung der Energieversorgungssicherheit begegnet und ein wesentlicher Grundstein für den Erhalt und die Zukunft des Standorts Schwedt gelegt. Die Entscheidung wird von einem umfassenden Zukunftspaket begleitet, das einen Transformationsschub für die Region bringt und die Raffinerie unterstützt, damit die Versorgung mit Öl auf alternativen Lieferwegen sichergestellt wird. Bislang ist die PCK Raffinerie von der Belieferung mit russischem Erdöl über die Druschba-Pipeline abhängig. Das Zukunftspaket wird heute Mittag, 13.30 Uhr, im Bundeskanzleramt von Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und dem Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Dietmar Woidke, vorgestellt.

Informationen zur Treuhand:

Unter Treuhand gestellt sind die deutschen Rosneft-Töchter, Rosneft Deutschland GmbH (RDG) und RN Refining & Marketing GmbH (RNRM), die jeden Monat Rohöl im Wert von mehreren hundert Millionen Euro aus Russland nach Deutschland einführen. Grund für die Anordnung der Treuhandverwaltung ist, dass die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs der betroffenen Raffinerien aufgrund der Eigentümerstellung der Unternehmen in Gefahr war. Zentrale kritische Dienstleister wie Zulieferer, Versicherungen, Banken, IT-Unternehmen und Banken, aber auch Abnehmer, waren nicht mehr zu einer Zusammenarbeit mit Rosneft bereit – weder mit Raffinerien mit Rosneft Beteiligung noch mit den deutschen Rosneft-Töchtern, RDG und RNRM, selbst.

Rechtsgrundlage der Anordnung ist § 17 des Energiesicherungsgesetzes. Danach kann ein Unternehmen, das kritische Infrastruktur im Sektor Energie betreibt unter Treuhandverwaltung gestellt werden, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass ohne eine Treuhandverwaltung, das Unternehmen seine dem Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie dienenden Aufgaben nicht erfüllen wird, und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht. In Folge der Anordnung ist die Wahrnehmung der Stimmrechte der Gesellschafter ausgeschlossen und ihre Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis beschränkt.

Als Treuhänderin wird die Bundesnetzagentur eingesetzt, auf sie gehen die Stimmrechte aus den Geschäftsanteilen über.

Die Anordnung der Treuhandverwaltung erfolgte durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Sie ist am 16. September 2022 mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger wirksam geworden und zunächst auf 6 Monate befristet. Die Kosten der Treuhandverwaltung haben die RDG und die RNRM selbst zu tragen.