Der Bundesrat hat heute mit den Stimmen Brandenburgs den Weg frei gemacht für die Einführung der Strom- und Gaspreisbremse im Umfang von etwa 200 Milliarden Euro. „Damit geben wir vielen Brandenburgerinnen und Brandenburgern eine gewisse Sicherheit und können ihnen die Sorge nehmen, dass ihre Energiekosten unkontrolliert in die Höhe schießen“, sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke nach der Bundesratssitzung.
Die Regelungen zur Deckelung der Energiepreise sollen vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 und rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023 gelten. Die Abschlagszahlung für Dezember wird vom Staat übernommen. „Die Winterbrücke ist mir besonders wichtig“ kommentierte Woidke. „Eine Energiepreisbremse erst nach den kältesten Monaten des Jahres zu starten, wäre den besorgten Menschen im Land nicht vermittelbar gewesen.“
Erleichtert zeigte sich Ministerpräsident Woidke auch darüber, dass es noch auf den letzten Metern gelungen ist, die Einrichtung eines Härtefallfonds für die „nichtleitungsgebundenen Brennstoffe“ aufzunehmen: „Damit können auch die unterstützt werden, die mit Heizöl, Pellets und Flüssiggas heizen. Das ist für uns in Brandenburg als Flächenland besonders wichtig und wurde von mir schon lange gefordert“.
Der Bund stattet den Härtefallfonds dafür mit insgesamt 1,8 Milliarden Euro aus. Analog zur Gas- und Strompreisbremse können 80 Prozent der Preissteigerungen, die das Zweifache des durchschnittlichen Vorjahrespreises übersteigen, mit bis zu 2.000 Euro erstattet werden. Beispiel: Wer im vergangenen Jahr eine Rechnung über 1.000 Euro für Heizöl hatte und in diesem Jahr 3.000 Euro bezahlen muss, kann 800 Euro erstattet bekommen. (Hinweis: Eine Auszahlung der Entlastungen kann noch nicht erfolgen. Das Verfahren wird auf Bundesebene noch festgelegt.)
Zudem wurden heute, in der letzten Sitzung des Bundesrates in diesem Jahr, weitere wichtige Gesetze mit Zustimmung Brandenburgs beschlossen, die direkte Entlastungen für die Bevölkerung beinhalten. Mit der Verabschiedung des Jahres-steuergesetzes werden im kommenden Jahr unter anderem das Kindergeld auf 250 Euro pro Kind, der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende und die Home-Office-Pauschale angehoben.
Mit den Änderungen des Regionalisierungsgesetzes soll zudem der Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs vorangetrieben werden. Dafür werden die Regionalisierungsmittel im Jahr 2022 bundesweit um eine Milliarde Euro und ab dem Jahr 2023 um jährlich drei Prozent erhöht.