Zum 31.12.2023 endet die Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Im Jahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Die Vorschlagslisten sind von den Gemeinden aufzustellen.

Nauen, 24.01.2023/ Gesucht werden in unserer Stadt mit den Ortsteilen Berge, Bergerdamm, Kienberg, Börnicke, Tietzow, Groß Behnitz, Klein Behnitz, Lietzow, Markee, Ribbeck, Neukammer, Schwanebeck, Wachow und Waldsiedlung insgesamt 6 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Nauen und Landgericht Potsdam als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Alle an diesem Ehrenamt interessierten Nauener Bürgerinnen und Bürger werden gebeten ihre Bewerbung für das Amt des Schöffen bis zum 10.03.2023 bei der Stadt Nauen, Rathausplatz 1 in 14641 Nauen unter Mitteilung der nachfolgenden Personalangaben einzureichen: Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsort, Geburtstag, Beruf (bei Bediensteten im öffentlichen Dienst, möglichst mit Angabe des Tätigkeitsbereichs) Wohnanschrift. Ein Formular kann von der Internetseite der Stadt Nauen oder unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Formulare liegen auch im Bürgerbüro bereit. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Nauen wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschen-kenntnis erwartet. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen bereit sein, Zeit zu investieren.

Interessierte Bürger können sich während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung bei Frau Wegner, Fachbereich 30, Rathausplatz 1, Haus 2, Zimmer 13 oder unter der Telefonnummer 03321 408321 informieren.