Update: 05.03.2016/Havelland/Potsdam/Land Brandenburg +++ Nach einem Medienbericht wird die Generalbundesanwaltschaft nun keine Ermittlungen gegen die beschuldigten aufnehmen +++ Umfangreiche Ermittlungen des Staatsschutzdezernats der Polizeidirektion West erhärteten einen dringenden Tatverdacht gegen Maik S. (29) und Dennis W (28)) aus Nauen sowie Frauke K. (22) wegen des Verdachts der Brandstiftung.

Die drei Beschuldigten sollen am 17.05.2015 aus fremdenfeindlichen Motiven den PKW Fiat eines polnischen Staatsbürgers angezündet haben. Das Auto war zu diesem Zeitpunkt auf dem Parkplatz vor einem Mehrfamilienhaus in Nauen abgestellt gewesen. Die Spurensicherung ergab, dass der Brand mit Brandbeschleuniger verursacht worden war. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hatte Haftbefehle gegen die drei dringend Tatverdächtigen beantragt. Die Amtsgerichte Nauen und Potsdam erließen diese Haftbefehle, welche am 1. März 2016 gegen den 29 -Jährigen und die 22-Jährige vollstreckt werden konnten. Gleichzeitig wurden sechs Durchsuchungen vorgenommen. Der 28-jährige Tatverdächtige konnte nicht angetroffen werden. Fahndungsmaßnahmen haben jedoch zu seiner Festnahme am heutigen Tage geführt. Bei den Durchsuchungen in Nauen, Potsdam und Schönwalde-Glien wurden umfangreiche Beweismittel, unter anderem Laptops, Handys, Datenträger, Videokameras und schriftliche Unterlagen beschlagnahmt. Weiterhin wurden mehrere Tonträger mit rechtsextremistischen Liedgut sichergestellt. Der 29-jährige Hauptverdächtige befindet sich seitdem in Untersuchungs­haft. Der Haftbefehl gegen Frauke K. wurde außer Vollzug gesetzt. Im Zuge dieser Ermittlungen und weiterer umfangreicher Recherchen zu der Brandstiftung an der Sporthalle in Nauen vom 25.08.2015 konnten darüber hinaus Erkenntnisse erlangt werden, dass sich in Nauen um den Beschuldigten Maik S. eine Gruppierung ( ca. 5 Personen) gebildet hat, deren Ziel es ist - getragen von einer asyl- und ausländerfeindlichen Grundhaltung- Straftaten zu begehen. Erste Anhaltspunkte für das Bestehen einer solchen Vereinigung hatten sich bereits unmittelbar nach der Brandstiftung an der Turnhalle in Nauen ergeben, die zwischenzeitlich durch weitere Umfeldermittlungen belegt werden konnten.

Im Einzelnen steht die Gruppierung in Verdacht, folgende Taten begangen zu haben:

-        Brandstiftung an einer Turnhalle in Nauen am 25.08.2015 (§ 306 StGB)

-        Sprengung eines Unterstand am Lidl-Markt in Nauen am 01.06.2015 (§ 308 StGB),

-        Inbrandsetzung eines PKW eines polnischen Geschädigten im Karl-Bernau-Ring in Nauen am 07.05.2015 (§ 306 StGB),

-        Störung der Stadtverordnetenversammlung in Nauen am 12.02.2015
(§ 21 Versammlungsgesetz),

-        Farbeutelwürfe gegen das Büro der Partei „DIE LINKE“ in Nauen
(§ 303 StGB),

-        Sachbeschädigungen an dem Büro die Partei „DIE LINKE“ am 09.06.2015
(§ 303 StGB),

-        Sachbeschädigungen durch Graffitischablone mit dem Schriftzug „Heimatliebe ist kein Verbrechen“ am 15./16.04.2015.

Peter Meyritz, Leiter der Polizeidirektion West:

„Für diesen Ermittlungserfolg haben die Kriminalisten der bis zu 20-köpfigen Ermittlungsgruppe „Sporthalle“ alle Register kriminalpolizeilicher Arbeit gezogen. Dabei erhielt das Staatsschutz­dezernat der Polizeidirektion West Unterstützung von Kriminalisten aus der Region und vom Landeskriminalamt Brandenburg.  Ich bin sehr zuversichtlich, dass die noch anstehenden Ermittlungen auch Klarheit über die Täterschaft zu weiteren fremdenfeindlichen Straftaten in Nauen erbringen werden.“

Im Hinblick auf die noch laufenden Ermittlungen können weitere Angaben zu Einzelheiten des Verfahrens nicht gemacht werden.

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Potsdam und der Polizeidirektion West vom 4. März 2016 zu der Serie von Straftaten in Nauen mit mutmaßlichem rechtsextremistischem Hintergrund

Quelle: PD-West, maz