Märkisch-Oderland - Erschrecken von Personen ist Körperverletzung und kann zur Strafanzeige führen Phänomen „Horror Clowns“ Lebus, Kietzer Chaussee - Die Polizei erhielt durch einen namentlich bekannten Melder Kenntnis von einer männlichen Person, welcher sich am Kreisverkehr in der Ortslage Lebus aufhielt.
Als der Melder mit seinem PKW auf der Höhe der Person war, drehte sich dieser in Richtung des entgegenkommenden PKWs. Die unbekannte gebliebene Person trug eine Skelett-Maske. Auf Grund dieser Maske erschrak sich der Melder, verzichtete aber auf das Erstatten einer Strafanzeige. Eine anschließende Absuche im Nahbereich durch die eingesetzten Polizeikräfte, führte nicht zum Antreffen der unbekannten männlichen Person. Anmerkung der Polizei: Im Bereich des Landkreises Märkisch-Oderland ist dies der zweite, bekannt gewordene Fall in diesem Phänomen Bereich. In diesem Zusammenhang informiert die Polizei nochmals die Bevölkerung über das Verhalten im Ernstfall. Die Polizei appelliert daran, bei einer Begegnung mit einem Horror-Clown besonnen zu handeln.