Der Gemeinsame Krisenstab von BMI und BMG, der nach Pandemieplan zur Bekämpfung des Coronavirus gegründet wurde, hat in seiner dritten Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:

1. Der Krisenstab empfiehlt die Absage aller öffentlichen und privaten Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Teilnehmern. Bei allen Veranstaltungen bis 1.000 erwarteten Teilnehmern soll ge-meinsam mit der zuständigen Gesundheitsbehörde eine Risikoab-schätzung auf Grundlage der Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) getroffen werden.

2. Die Bundespolizei wird ihre Kontrollen insbesondere an den Süd-grenzen noch einmal intensivieren.

3. Das Auswärtige Amt rät von Reisen nach Italien ab.

4. Der Krisenstab stellt die Dringlichkeit der Beschaffung von inten-sivmedizinischen Kapazitäten fest. Das BMG beschafft diese zentral.

5. Um Versorgungsengpässen entgegenzuwirken, hat das Bundesmi-nisterium für Arbeit und Soziales die Länder aufgefordert, eine Aus-nahme vom Verbot der Sonntagsarbeit gem. § 15 Abs. 2 Arbeitszeit-gesetz zu erlassen. Eine entsprechende Rechtsverordnung wird vor-bereitet. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infra-struktur hat die Länder zudem gebeten, um Lieferengpässe zu ver-meiden, die Kontrolle des Sonn- und Feiertagsagsfahrverbots zu-nächst bis zum 5. April 2020 auszusetzen.

6. Der Krisenstab empfiehlt, ab 16. März 2020 bis auf Weiteres Besu-chergruppen einheitlich für alle Ressorts und deren nachgeordnete Behörden abzusagen. Damit sollen mögliche Infektionsrisiken für die Kernfunktionen der Bundesregierung vermindert werden.

Die gleiche Regelung hat auch der Bundestag für den Reichstag be-schlossen.

Der Krisenstab trifft sich zu seiner nächsten turnusmäßigen Sitzung am Donnerstag, 12.03.2020.