Berlin. Kanzlerin Angela Merkel einigt sich mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer auf Lockerung der Schutzmaßnahmen. Nach vier Stunden Abstimmung und Verhandlung, einigten sich Bund und Länder zu ersten, leichten Lockerungen der Coronaschutzmaßnahmen.
Die Videokonferenz die auf 90 Minuten angesetzt war wurde aufgrund des erhöhten Gesprächsbedarfs um weitere 90 Minuten erweitert und dauerte letztendlich über vier Stunden, zuvor tagte schon das Corona-Kabinett.
In einer Pressekonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, Hamburgs ersten Bürgermeister Peter Tschentscher und Viezekanzler Olaf Scholz wurden die Ergebnisse der Videokonferenz bekanntgegeben.
Dies sind die ersten Lockerungsmaßnahmen:
+ Kontaktbeschränkung bleibt bis mindestens 03. Mai bestehen.
+ Es wird vorläufig keine Mundschutz-/Maskenpflicht geben aber eine dringende "Empfehlung" der Bundesregierung diese zu benutzen gerade in Geschäften und im Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV).
+ Geschäfte bis 800m² Ladenfläche sowie KFZ-Handel, Fahrradhandel, Buchhandel und Bibliotheken können unter Hygienemaßnahmen ab 20. April öffnen.
+ Friseure dürfen mit Hygienekonzept ab 4. Mai öffnen.
+ Gastronomie, Kneipen und Bars bleiben weiterhin geschlossen bzw. dürfen nur Außerhaus verkaufen.
+ Teilweise Schulbetrieb ab 04.05.2020. Mit den Abschlussklassen, den Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen und den obersten Grundschulklassen wird begonnen den Schulbetrieb wieder aufzunehmen.
+ Kitas bleiben geschlossen.
+ Diskotheken, Opern und Theather bleiben geschlossen.
+ Hotels bleiben geschlossen.
+ Gebetshäuser bleiben geschlossen.
+ Großveranstaltungen bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt.
Bund und Länder treffen sich ab jetzt alle 14 Tage um über weitere Maßnahmen und die Auswirkung der Lockerung zu beraten. Die nächste Beratung findet am 30. April statt. Dort soll unteranderem über weitere Maßnahmen ab 04. Mai beraten werden, sofern die Zahlen der Infektionen vorher nicht wieder stärker ansteigen als jetzt.
Das teilte die Staatskanzlei Brandenburg in Potsdam heute mit: Die Brandenburger Landesregierung wird in einer Kabinettssitzung am Freitag eine neue Rechtsverordnung zur Eindämmung des Coronavirus verabschieden. Sie wird bis Sonntag, 3. Mai gelten und einige erste Erleichterungen im Vergleich zur bislang geltenden Verordnung beinhalten.
Die Grundregeln zur Minimierung sozialer Kontakte, zu Abstand und Hygiene bleiben jedoch unverändert bestehen. Das gab heute Abend Ministerpräsident Dietmar Woidke gemeinsam mit seinen Stellvertretern, Innenminister Michael Stübgen und Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher auf einer Pressekonferenz bekannt.
Dietmar Woidke: „Es ist gelungen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.
Dafür der Dank der Landesregierung an die Bürgerinnen und Bürger. Die allermeisten haben sich an die strikten Regeln gehalten. Nur dadurch sind jetzt erste Erleichterungen möglich. Wir dürfen die Erfolge der vergangenen Wochen nicht gefährden. Deshalb müssen wir behutsam vorgehen.“
Der Pressekonferenz war eine fast vierstündige Telefonkonferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und Mitgliedern der Bundesregierung vorangegangen. Es folgten eine Beratung des Kabinetts und anschließend eine Information der Landräte und Oberbürgermeister.
Foto: reportnet24/Staatskanzlei Potsdam
Woidke: „Mir war wichtig, alle Beteiligten schnell über den aktuellen Stand der Abstimmungen zwischen Bund und Ländern zu informieren und das weitere Vorgehen zu besprechen. Auch mit dem Land Berlin sind wir in enger Abstimmung. Es ist sehr gut, dass sich die Länder mit dem Bund über einen grundsätzlichen Rahmen geeinigt haben. Wir brauchen keinen Flickenteppich. Wir stecken noch immer in der Pandemie. Deshalb muss uns allen bewusst sein: Wenn wir jetzt nachlässig werden wird es zu einem Rückfall kommen und die Zahl der Infektionen wieder nach oben gehen. Dann müssten die Restriktionen wieder verschärft werden.“
Ursula Nonnemacher: „Dank der Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind wir in Brandenburg glücklicherweise weit davon entfernt, an die Kapazitätsgrenzen unseres Gesundheitssystems zu kommen. Wir haben Zeit gewonnen, die Zahl der Intensivbetten und Testkapazitäten deutlich auszubauen. Ich danke allen Beschäftigten im gesamten Gesundheits- und Pflegebereich für ihre Arbeit. Wir müssen weiter neue Infektionsketten so früh wie möglich aufspüren. Das gilt besonders in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Deshalb werden die Gesundheitsämter personell unterstützt. Helfen kann dabei auch die geplante Corona-App „Contact-Tracing“. Außerdem ist mit dem Bund vereinbart, die Beschaffung notwendiger Testmaterialien und persönlicher Schutzausrüstung schnell deutlich auszubauen.“
Michael Stübgen: „Wir wollen alle schnellstmöglich zur Normalität zurückkehren. Das wird aber noch dauern und es wird nicht auf einmal gehen. Wir dürfen nicht leichtfertig Menschenleben riskieren. Deshalb braucht es jetzt eine Politik der kleinen Schritte. Nur so können wir kontrolliert und gesichert die Verbote lockern. Dafür braucht es Geduld und Disziplin. Die vergangenen Wochen haben gezeigt: Die allermeisten Brandenburgerinnen und Brandenburger halten sich ganz vorbildlich an die Regeln.
Ich bin sicher, dass das auch in den nächsten Wochen so sein wird. Selbstverständlich wird die Polizei weiter dabei helfen, die Einhaltung der Eindämmungsverordnung zu kontrollieren. Jedem muss klar sein, dass es Konsequenzen hat, wenn man leichtfertig die Gesundheit anderer gefährdet.“ Für Brandenburg ist folgendes konkret vorgesehen und soll in einer neuen Eindämmungsverordnung festgeschrieben werden; dabei sind jeweils die bestehenden Hygiene- und Abstandsregeln strikt einzuhalten:
Kita und Schule: Krippe, Kita und Schulen bleiben vorerst bis 3. Mai für den allgemeinen Betrieb geschlossen. Die bestehende Notbetreuung wird für weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet. Die konkrete Ausgestaltung wird mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt.
Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen (Unterricht) der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen nach entsprechenden Vorbereitungen ab 27. April wieder stattfinden können. Das betrifft in Brandenburg die Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen an Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien, die noch in diesem Jahr den Mittleren Abschluss erreichen wollen.
Eine Woche später, ab 4. Mai, soll der Schulunterricht in geeigneter Form wieder beginnen für
• die letzte Grundschulklasse,
• die Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen. Die Lerngruppen sollen an den Schulen verkleinert, damit Abstände eingehalten werden können. Die konkrete Ausgestaltung wird vom Bildungsministerium erarbeitet.
Das Abitur soll in Brandenburg unabhängig von der Öffnung der Schulen wie geplant stattfinden (Prüfungsstart am Montag, 20. April)
Universitäten, Bibliotheken und Archive: In der Hochschullehre können neben der Abnahme von Prüfungen auch Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern (z. B. Laborpraktika, Präparierkurse) unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wiederaufgenommen werden.
Bibliotheken und Archive können unter Einhaltung der Regeln wieder geöffnet werden. Einzelhandel: Zusätzlich zu den bestehenden Erlaubnissen (z. B. Lebensmittel und Apotheken) können folgende Geschäfte unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen:
• alle Geschäfte bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche
• unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen.