Die Ministerinnen und Minister sowie die Senatorinnen für Gesundheit von Bund und Ländern nehmen die vom Paul-Ehrlich-Institut berichteten Fälle von Hirnvenenthrom-bosen im Zusammenhang mit einer Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca sehr ernst und verweisen auf ihren Beschluss vom 18. März 2021.

Nachdem mittlerweile weitere vergleichbare Fälle berichtet wurden, hat die Ständige Impfkommission (STIKO) einen überarbeiteten Entwurf für ihre COVID-19-Impfemp-fehlung vorgelegt. Sie empfiehlt darin, „die COVID-19 Vaccine AstraZeneca für Per-sonen im Alter >60 Jahren zu verwenden. Ihr Einsatz unterhalb dieser Altersgrenze bleibt indes nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse und Ent-scheidung der impfwilligen Person nach sorgfältiger Aufklärung möglich.“

Die Ministerinnen und Minister sowie die Senatorinnen für Gesundheit der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit vereinbaren auf dieser Basis folgendes Vorgehen:

1. Der Impfstoff von AstraZeneca kommt, beginnend ab dem 31. März 2021, zum Einsatz bei

a) Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Den Ländern steht es frei, bereits jetzt auch die 60-69Jährigen für diesen Impfstoff mit in ihre Impf-kampagne einzubeziehen. Dies gibt die Möglichkeit, diese besonders gefähr-dete und zahlenmäßig große Altersgruppe angesichts der wachsenden 3. Welle nun schneller zu impfen.

b) Personen, aus den Priorisierungsgruppen 1 und 2 („höchste und hohe Prio-rität“ nach §§ 2 und 3 der CoronaImpfV), die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die gemeinsam mit dem impfenden Arzt nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung ent-scheiden, mit AstraZeneca geimpft werden zu wollen. Dies soll grundsätzlich in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erfolgen.

2. Für Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die be-reits eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, stellt sich die Frage, wie mit den Zweitimpfungen zu verfahren ist. Dabei ist wichtig: Die Impfungen mit AstraZeneca haben in Deutschland Anfang Februar begonnen. Die Zulas-sung sieht einen zeitlichen Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung von bis zu zwölf Wochen vor. Unabhängig davon, dass einige Länder Termine zur Zweitimpfung mit AstraZeneca früher als nach zwölf Wochen bereits verge-ben haben, besteht auch für die zu Beginn der AstraZeneca-Impfung in Deutschland Erstgeimpften laut Zulassung eine Schutzwirkung der Erstimp-fung bis mindestens Anfang Mai.

Daraus leiten sich für diese Personen folgenden Optionen ab:

a) Sie können unter den oben unter I b) genannten Bedingungen auch ihre Zweitimpfung mit AstraZeneca erhalten oder

b) Sie warten mit der Zweitimpfung bis die STIKO schnellstmöglich zu dieser Frage Stellung genommen hat. Eine weitere Impfung mit einem anderen Impfstoff ist eine mögliche Option, die seitens der STIKO überprüft wird. In jedem Fall wird sichergestellt, dass alle Zugang zu einem Impfschema mit in der EU zugelassenen Impfstoffen haben werden, um eine volle Schutzwir-kung zu erreichen.