In den Zügen und Bussen der Deutschen Bahn (DB) gilt ab dem 24. November die 3G-Regel. Sofern Fahrgäste nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie einen Nachweis über einen negativen Corona-Test mit sich führen. Die DB setzt damit die jüngsten Beschlüsse von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Corona-Pandemie um. Die Kontrolle in den Zügen erfolgt stichprobenartig durch DB Sicherheits- und Kontrollpersonal. Allein im Fernverkehr sind in den ersten Tagen nach Inkrafttreten der neuen Regeln Kontrollen auf 400 Verbindungen geplant. Sollte die DB einen Beförderungsausschluss aussprechen müssen, kann sie die Bundespolizei bei Problemen um Unterstützung bitten.

Fahrgäste der DB sind auf Grundlage der neuen behördlichen Vorgaben dazu verpflichtet, einen der folgenden drei Nachweise mitzuführen:

  • Vollständig geimpft (die letzte notwendige Impfdosis muss mindestens14 Tage zurückliegen)
  • Genesen (nicht länger als 180 Tage)
  • Getestet (dokumentierter negativer Antigen-Schnelltest unter Aufsicht, nicht älter als 24 Stunden (kein Selbsttest) oder aktueller PCR-Test)Ausgenommen sind auf Basis der Beschlüsse von Bund und Ländern Kinder, die das 6. Lebensjahr nicht vollendet haben, sowie Schüler:innen. Die Deutsche Bahn wird über ihre Kanäle wie etwa bahn.de, den DB Navigator, Durchsagen in den Zügen oder über die Anzeigetafeln in den Bahnhöfen die Fahrgäste über die neuen Regelungen informieren.
  • Berthold Huber, Vorstand Personenverkehr bei der DB: „Zusammen mit allen Verkehrsunternehmen des Landes werden wir unseren Beitrag zur Bekämpfung der vierten Welle leisten. Unsere Mitarbeitenden machen seit Beginn der Pandemie unter schwierigsten Bedingungen einen herausragenden Job. Auch jetzt sind sie wieder massiv gefordert. Deshalb setzen wir neben den stichprobenartigen Überprüfungen durch unser Personal vor allem auch auf die Mitwirkung der Fahrgäste beim Umsetzen der neuen gesetzlichen Regeln.“
  • Unabhängig von den jüngsten Beschlüssen hält die Deutsche Bahn weiter an ihrem umfassenden Hygiene- und Schutzpaket fest:
  • Im Fernverkehr baut die DB das Zug- und Sitzplatzangebot kontinuierlich weiter aus und wird ab Mitte Dezember über 50.000 Sitzplätze mehr als im Vorjahr anbieten.
  • Fahrgäste können sich über die voraussichtliche Auslastung der Fernverkehrszüge über bahn.de und die App DB Navigator informieren.
  • Während der Fahrt unterstützen Zugbegleiter:innen und Kundenbetreuer:innen die Fahrgäste dabei, sich bestmöglich im Zug zu verteilen.
  • Fernverkehrszüge reinigt die DB während der Fahrt weiterhin doppelt so häufig wie vor der Pandemie.
  • Weiterhin gilt die Maskenpflicht an Bord aller Züge.  Fragen und Antworten zur neuen 3G-Regel

Wie wird die Einhaltung der neuen 3G-Regel im öffentlichen Verkehr kontrolliert?

DB Sicherheits- und Kontrollpersonal überprüft stichprobenartig die 3G-Nachweise in den Zügen. Dazu gehören rund 4.200 Mitarbeitende von DB Sicherheit sowie rund 5.000 DB-eigene oder im Auftrag der DB tätige Service- und Kontrollpersonale in S-Bahn-, RE- und RB-Zügen.

Darüber hinaus wird es im Metropolen- und Regionalverkehr jeweils länderspezifische Sicherheitspartnerschaften zur Durchsetzung der 3G-Regel geben.

Gelten die neuen Regeln auch für Kinder und Jugendliche?

Nein, Kinder, die das 6. Lebensjahr nicht vollendet haben, sowie Schüler:innen sind davon ausgenommen.

Was passiert, wenn ein Fahrgast keinen 3G-Nachweis erbringen kann bzw. sich weigert, diesen vorzuzeigen?

Sollte ein Fahrgast keinen 3G-Nachweis vorweisen können, wird das Sicherheits- und Kontrollpersonal darum bitten, am nächsten Halt auszusteigen und den 3G-Nachweis in einer Teststelle nachzuholen. Ein Verstoß gegen die 3G-Regel ist eine Ordnungswidrigkeit, die seitens der Behörden mit einem Bußgeld belegt ist.

Sollte die DB einen Beförderungsausschluss aussprechen müssen, kann sie die Bundespolizei bei Problemen um Unterstützung bitten.

Gilt die 3G-Regel auch für das Bordpersonal?

Ja, die Regelung gilt auch für das Service-, Sicherheits- und Kontrollpersonal im Zug.

Darf ich ohne 3G-Nachweis noch jemanden vom Bahnsteig abholen?

Ja. Der 3G-Nachweis ist nur für die Fahrt in den Zügen und Bussen erforderlich.

Kann ich aufgrund der neuen Regelungen mein Ticket stornieren?

Stornierungen sind selbstverständlich im Rahmen der tariflichen Regelungen für viele Tickets möglich. Darüber hinaus gehende Kulanzen sind nicht vorgesehen.