Das Bundeskabinett hat heute das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz auf den Weg gebracht. Ziel des Gesetzes ist es den Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur zu erleichtern und zu beschleunigen. Im Detail: Das Gesetz nimmt die gesamte Wasserstoff-Lieferkette in den Blick: Von der Herstellung über den Import, die Speicherung bis zum Transport. Das Gesetz erfasst unter anderem Elektrolyseure auf Land und auf See, Importanlagen für Wasserstoff(-derivate), Wasserstoffspeicher und -leitungen. Zur Dekarbonisierung insbesondere des Schiff- und Luftverkehrs werden Anlagen zur Herstellung synthetischer Kraftstoffe erfasst.

Spezifische Instrumente sollen die Verfahren beschleunigen. Dazu zählen unter anderem klare Fristenregelungen, umfassende Vorgaben zur Digitalisierung sowie beschleunigte Vergabeverfahren. Zudem wird die Gewinnung von natürlichem Wasserstoff durch Gesetzeserleichterungen im Bundesberggesetz vereinfacht. Hierdurch soll die Förderung von natürlichem Wasserstoff und entsprechenden Projekten erleichtert werden, um die nationale Versorgung mit Wasserstoff zusätzlich zu verbessern.

Das Gesetz legt fest, dass Anlagen und Leitungen im Anwendungsbereich des Gesetzes im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Damit kommt Wasserstoffprojekten in Zulassungsentscheidungen ein besonderes Gewicht zu. Belange der öffentlichen Wasserversorgung (insbesondere Trinkwasserschutz) und des Wasserhaushalts bleiben hierbei gewahrt.

Als nächstes werden sich Bundesrat und Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen.

Die Bundesregierung hat zudem bereits weitreichende Beschleunigungen für Wasserstoffspeicher im Geothermie-Beschleunigungsgesetz am 6. August 2025 im Kabinett beschlossen.

Den Gesetzentwurf für ein Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz finden Sie unter folgendem Link:

Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften