Deutschland - Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) - Die Bundesanwaltschaft hat heute (20. Dezember 2017) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 2017 den 29-jährigen deutschen Staatsangehörigen Dasbar W. in Karlsruhe durch Spezialkräfte der baden-württembergischen Polizei festnehmen lassen.

Zudem wurde die Wohnung des Beschuldigten durchsucht. Der Beschuldigte Dasbar W. ist dringend verdächtig, in mehreren Fällen die ausländische terroristische Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) unterstützt und sich sodann an ihr als Mitglied beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB). Darüber hinaus ist er der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 StGB) dringend verdächtig. In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt: 1. Im Zeitraum von April bis Juli 2015 unterstützte Dasbar W. hauptsächlich von Deutschland aus den sogenannten Islamischen Staat. Er erstellte Propaganda-Videos und verbreitete diese auf mehreren Internetplattformen. Zudem übermittelte er an die Teilnehmer einer Chatgruppe Propagandamaterial des „IS“, um diese im Sinne der Ideologie der Terrororganisation zu motivieren. Ihnen vermittelte er auch Kenntnisse zur Verschleierung von IP-Adressen sowie zur Handhabung von sogenannten Messenger-Diensten. 2. Im Juni 2015 verließ Dasbar W. Deutschland in Richtung Irak. Im März 2016 kehrte er für kurze Zeit nach Deutschland zurück und reiste im Juli 2016 erneut in den Irak aus. Dort schloss er sich dem „Islamischen Staat“ an.

Er wurde an Schusswaffen ausgebildet und spionierte für die Vereinigung in der irakischen Stadt Erbil mögliche Anschlagsziele aus. 3. Ab Juli 2017 hielt sich Dasbar W. wieder in Deutschland auf. Nach den bisherigen Erkenntnissen hat er erwogen, unter anderem mit einem Kraftfahrzeug einen Anschlag auf die Stände rund um die Eisfläche auf dem Karlsruher Schlossplatz zu begehen. Dazu kundschaftete er ab Ende August 2017 die Örtlichkeiten rund um das Karlsruher Schloss aus und seit September 2017 bewarb er sich - im Ergebnis allerdings vergeblich bei verschiedenen Paketdiensten um eine Anstellung als Fahrer. Der Beschuldigte wird morgen dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Generalbundesanwaltschaft