Rheinland-Pfalz - Saarburg (ots) - Beamte der Polizeiinspektion Saarburg haben am Montagmorgen, 12. November, einen Schulbusfahrer kontrolliert und eine Atemalkoholkonzentration von 3,4 Promille bei dem 56-Jährigen festgestellt. Der Mann hatte zuvor Schulkinder in der Verbandsgemeinde Saarburg transportiert. Kurz vor 8 Uhr hatte sich eine Zeugin bei der Polizeidienststelle gemeldet und mitgeteilt, dass sie den Eindruck habe, der Schulbusfahrer sei alkoholisiert und halte jetzt an einer Schule im Bereich der Verbandsgemeinde Saarburg.

Als die Beamten wenig später dort eintrafen stellten sie ebenfalls fest, dass der Fahrer offenbar unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Atemalkoholwert von 3,4 Promille. Die Beamten stellten daraufhin den Führerschein des Mannes sicher und nahmen ihn zur Blutentnahme mit. Der Bus verblieb an Ort und Stelle. Der Mann hatte am Morgen Kinder zu verschiedenen Schulen in der Verbandsgemeinde Saarburg gefahren. Die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr ein.

§ 316 StGB Trunkenheit im Verkehr (1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist. (2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.