Land Brandenburg weist auf Billigkeitsmaßnahmen für durch Unwetter Geschädigte hin. Bei wirtschaftlicher Notlage können betroffene Unternehmen sowie Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Antrag beim Finanzamt stellen Potsdam – Brandenburgs Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski hat heute darauf hingewiesen, dass durch Sturm und Unwetter geschädigte Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie Unternehmen im Land gegebenenfalls Billigkeitsmaßnahmen in Anspruch nehmen können.

Voraussetzung ist, dass sie durch Unwetter unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind. „Sind die Betroffenen aus diesem Grund nicht in der Lage, ihre steuerrechtlichen Pflichten rechtzeitig zu erfüllen, kann im Einzelfall die Anwendung von Billigkeitsregelungen durch die Finanzämter in Betracht kommen“, erläuterte die Finanzstaatssekretärin heute in Potsdam. Das bedeutet, dass das Finanzamt den konkreten Einzelfall prüft, um zu entscheiden, ob die steuerrechtlichen Pflichten beispielsweise gestundet werden können. „In dieser für betroffene Menschen und Unternehmen schwierigen Situation ist es wichtig, dass sich die Geschädigten nicht noch zusätzliche Sorgen um fällige Steuerzahlungen machen müssen“, betonte Trochowski. Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen – die durch Unwetter unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind – können in diesem Fall bei ihrem zuständigen Finanzamt einen entsprechenden Antrag stellen und die entstandene Notlage nachweisen. Die Finanzämter werden dann den Antrag schnellstmöglich prüfen.