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Am 1.Januar trat in Stuttgart erstmals ein Fahrverbot für ältere Diesel in Kraft. Zahlreiche andere deutsche Städte wollen im Laufe des Jahres nachziehen. Was bedeutet dies für alle Dieselfahrer und was können sie tun?

Der aktuelle Stand der Dinge

Seit das Bundesverwaltungsgericht Leipzig im Februar 2018 Dieselfahrverbote für zulässig erklärte haben mehrere Städte und Kommunen entsprechende Verbote eingeführt. Vorreiter war Stuttgart, wo zum 1.Januar 2019 ein flächendeckendes Dieselfahrverbot für auswärtige Fahrer mit Fahrzeugen der Euro-Norm 4 und älter verhängt wurde. Einheimische haben noch bis 31.März Zeit, sich ein neues Auto zu kaufen oder den alten Diesel umzurüsten.

Viele weitere Städte ziehen noch in diesem Jahr nach, darunter Hamburg, Köln und die Ruhrgebietsstädte Essen und Gelsenkirchen mit dem vielbefahrenen Ruhrschnellweg (A40). In der Hauptstadt Berlin soll ab der zweiten Jahreshälfte auf einigen bestimmten Straßen ein Dieselverbot eingeführt werden.

Was können Dieselbesitzer tun?

Klagen gegen das Dieselfahrverbot an sich haben nach Ansicht von Rechtsexperten kaum Erfolgsaussichten. Allerdings können Verbraucher Klage gegen die großen Automobilhersteller erheben, deren Manipulationen und Schummeleien dazu geführt haben, dass sie ihre Dieselfahrzeuge nun entweder nicht mehr einsetzen oder teuer umrüsten müssen. Größte Erfolgsaussichten haben dabei Sammelklagen wie die Sammelklage VW, mit der der Volkswagen-Konzern zur Verantwortung gezogen werden soll. In den USA, wo Sammelklagen durch Verbraucher längst üblich sind, wurde der VW-Konzern bereits 2015 für die Verwendung von Manipulationssoftware zur Rechenschaft gezogen. US-amerikanische Dieselbesitzer erhielten Prämien zwischen 5.100 und 10.000 US-Dollar als Entschädigungszahlung. Laut der deutschen Verbraucherzentrale haben sich bereits mehr als 300.000 Betroffene VW-Besitzer der deutschen Sammelklage angeschlossen und hoffen auf eine ähnliche Entschädigung.

Diesel aufrüsten auf Euro 6-Norm

Während Stuttgart das Dieselfahrverbot bislang auf ältere Fahrzeuge der Euro-4-Norm und darunter beschränkt hat, werden die meisten 2019 in Kraft tretenden Verbote auch Fahrzeuge der Euro-5-Norm betreffen. Die Leipziger Richter hatten in ihrem Urteil festgelegt, dass ein Fahrverbot für Euro-5-Diesel frühestens im September in Kraft treten darf, um Fahrern mehr Zeit zur Umrüstung zu geben. Dazu sind die Nachrüstsysteme, mit denen der Ausstoß der NOx-Emissionen auf unter 270mg pro Kilometer gesenkt werden kann, derzeit noch nicht massentauglich. Wer heute trotz allem noch einen neuen Diesel kaufen will, der sollte auf den zukunftssicheren Standard Euro 6D oder Euro 6D TEMP setzen. Selbst für die neuen Euro 6A-C-Klassen könnte nämlich in den nächsten Jahren ein Fahrverbot drohen.