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30. Januar 2019 (w&p) – Vorsicht Kostenfalle: Bei der Buchung eines Mietwagens sparen Urlauber gerne und setzen auf den günstigsten Preis, ohne darauf zu achten, welche Versicherungen inklusive sind. Ein Punkt, bei dem die Autofahrer zu Hause bei ihren eigenen Fahrzeugen keine Sparfüchse sind. Um nicht in die Kostenfalle zu tappen, empfiehlt sich auch bei der Mietwagenbuchung der Blick auf die enthaltenen Leistungen. Denn im Schadensfall schießen sonst die Kosten rasant in die Höhe. Zum Tag der Autoversicherung am 1. Februar nennt der Mietwagenexperte Sunny Cars neun Punkte, die beim Mietwagen unbedingt versichert sein sollten.

 

Vollkaskoschutz mit Erstattung der Selbstbeteiligung:

Zu einem Unfall kommt es schnell: eine kurze Unachtsamkeit und es kracht. Daher ist der Abschluss eines Vollkaskoschutzes unerlässlich. Vor allem wenn der Fahrer den Unfall selbst verursacht hat, ist dies essentiell, um nicht auf den Unfallkosten sitzen zu bleiben. Auch wer daran denkt, ist noch nicht auf der sicheren Seite, denn oft bleibt der Kunde auf der Selbstbeteiligung sitzen. Empfehlenswert ist deshalb ein Vollkaskoschutz mit Erstattung der Selbstbeteiligung, so entstehen im Schadenfall gar keine Kosten.

Erstattung von Schäden an Glas, Dach, Reifen, Kupplung und Unterboden inklusive Ölwanne:

Schäden an Glas, Dach und Reifen sind keine Seltenheit bei Unfällen. Gerne nehmen Mietwagenanbieter beziehungsweise Versicherungen diese jedoch aus. Somit gilt es bei der Anmietung stets zu checken, ob auch diese Autoteile zum Leistungsumfang des Versicherungsschutzes gehören. Gleiches gilt für Kupplung und Unterboden inklusive Ölwanne, denn Schäden daran gehen gerne schnell ins Geld.

Unfallversicherung (PAI):

Ein Unfall führt schnell zu einem Personenschaden beim Fahrer oder mitfahrenden Personen. Die Insassen sind jedoch nicht automatisch bei der Vollkasko mitversichert. Für einen Rundum-Schutz ist daher eine Unfallversicherung inklusive einer Deckung von bis zu 20.000 Euro pro Person im Mietwagen ratsam.

Erstattung der Abschleppkosten:

Auch die Abschleppkosten sind ein wesentlicher Kostenfaktor. Oft ist die nächste Werkstatt weit weg und viele Schäden passieren gerne nachts oder am Wochenende. Je nach Abschleppdienst und Land summieren sich die Kosten schnell auf eine beachtliche Höhe. Daher empfiehlt es sich, dass deren Erstattung im Schadensfall im Leistungsumfang des Mietwagenanbieters enthalten ist.

Erstattung der Kosten für den Verlust bzw. die Beschädigung von Fahrzeugschlüsseln und -papieren:

Kaum ein Autofahrer hat nicht schon einmal panisch nach seinem Autoschlüssel gesucht. Die Kosten für den Verlust der Fahrzeugschlüssel sind nicht automatisch Bestandteil aller Verträge. Sie werden oft mit der Selbstbeteiligung abgeglichen, daher sollte diese Leistung separat als inklusive ausgewiesen sein.

Kfz-Diebstahlschutz mit Erstattung der Selbstbeteiligung:

Mietwagen sind Fahrzeuge mit einer geringen Kilometerleistung und noch nicht lange auf den Straßen unterwegs. Daher sind sie bei Autodieben besonders beliebt. Nicht vergessen sollten die Mietwagenkunden, ihr Fahrzeug mit einem Kfz-Diebstahlschutz zu versehen. Durch den Passus der Erstattung kommt die im Schadensfall einbehaltene Selbstbeteiligung zurück aufs Konto.

Erstattung von Schäden und Diebstahl von Autoradio, Navigationssystem in Verbindung mit einem Einbruchschaden:

Heutzutage lenkt kaum ein Autofahrer sein Fahrzeug ohne ein Navigationssystem - besonders in unbekannten Regionen oder fremden Ländern. Daher sollten Navigationssystem und/oder Autoradios für den Fall eines Einbruchs unbedingt geschützt sein.

Erstattung der Unfallbearbeitungsgebühr:

Im Falle eines Unfalls erheben die meisten Mietwagenanbieter eine Bearbeitungsgebühr, die schnell zu einer Höhe von bis zu 80 Euro anschwillt. Daher sollte darauf geachtet werden, dass auch sie für den Fall der Fälle erstattet wird.

Landesübliche Haftpflichtdeckungssumme:

In vielen Ländern reicht die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung nicht aus. Für einen entspannten Urlaub sollten Mietwagenkunden darauf achten, dass sie deutlich höher ist, als die oft üblichen zwei Millionen Euro. Um dies zu erreichen, ist es ratsam, eine Zusatzhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 7,5 Millionen Euro abzuschließen.