Landkreis Havelland - Aufgrund der aktuellen Entwicklung des Corona-Geschehens sehe ich mich auf der Grundlage des §28 IfSG veranlasst, auf zu beachtende Maßgaben zur Entscheidungsfindung 

für die Durchführung von Großveranstaltungen hinzuweisen:

- Prüfung, ob die Durchführung einer Veranstaltung zum gegenwärtigen Zeitpunkt unbedingt erforderlich ist

- Vermeidung kontaktintensiver Aktivitäten im Vorfeld und während der Veranstaltung

- Nutzung ausreichend großer und gut belüfteter Räume

- gut sichtbare Anbringung von Hinweisschildern/Postern am Eingang mit Darstellung der allgemeinen Hygieneregeln wie Händewaschen/-desinfizieren, Niesetikette und Abstandhalten (ggf. in verschiedenen Sprachen) gemäß Anlass und Teilnehmerkreis 

- Vorhalten von ausreichend Desinfektionsmittelspendern an allen Eingängen und in den Sanitäranlagen

- Teilnehmern mit grippeähnlichen Symptomen muss die Teilnahme verwehrt werden!

- Eine Registrierung aller Teilnehmer mit Name, Adresse und Telefonnummer sollte zur Sicherstellung einer Nachverfolgbarkeit von eventuellen Kontaktpersonen in Erwägung gezogen werden.

Derzeit handelt es sich um dringende Empfehlungen, die je nach Entwicklung der Lage durch das Gesundheitsamt angeordnet werden können! Diese Empfehlungen erfolgen auf der Grundlage und in Anlehnung an: „Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“ des Robert Koch-Institutes

(siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risiko_Grossveranstaltungen.pdf?__blob=publicationFile)