Daniel P. aus Ludwigshafen: Ich möchte mir ein E-Bike zulegen. Allerdings habe ich gehört, dass durch den Akku ein Brandrisiko besteht. Stimmt das? Und welche Versicherung würde für einen Brandschaden aufkommen? Peter Schnitzler, Versicherungsexperte von ERGO: Achten E-Bike-Besitzer beim Laden und der Lagerung des Akkus auf ein paar Dinge, ist das Brandrisiko sehr gering. Es entsteht vor allem durch unsachgemäße Handhabung, beispielsweise beim Laden oder bei einer Reparatur durch Laien.
Beim Laden des Akkus darauf achten, keine falschen oder defekten Ladegeräte zu verwenden und den Akku nicht völlig unbeaufsichtigt zu laden, also zum Beispiel über Nacht. Empfehlenswert ist es, den Ladevorgang in einem Zimmer mit Rauchmelder durchzuführen, eine Überladung oder Tiefenentladung gilt es zu vermeiden. Wer das E-Bike zum Beispiel während des Winters nicht fährt, sollte den Akku halbvoll geladen an einem trockenen Ort bei Temperaturen zwischen 10 und 20 Grad lagern. Während dieser Zeit regelmäßig den Ladezustand prüfen und den Akku gegebenenfalls wieder aufladen, um eine Tiefenentladung zu vermeiden.
Grundsätzlich sollten E-Bike-Besitzer die Anweisungen des Herstellers beachten. Kommt es doch zu einem Brand, ist es wichtig, das Feuer nur mit Sand oder Decken zu löschen, denn das Lithium des Akkus reagiert mit Wasser. Da ein E-Bike – wie ein Fahrrad – zum Hausrat zählt, ist es im Rahmen der Hausratversicherung vor finanziellen Schäden unter anderem durch einen Brand abgesichert. Wer sich für den Kauf eines E-Bikes entscheidet, muss viel Geld ausgeben. Daher sollten Käufer prüfen, ob die Versicherungssumme des Hausratvertrages noch ausreichend ist und gegebenenfalls eine Anpassung vornehmen.