Eine Kündigungsschutzklage verfolgt grundsätzlich das Ziel, ein Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten – zumindest in der Theorie. In der Praxis wird jedoch häufig die Zahlung einer Abfindung angestrebt, da der Großteil der Kündigungsschutzklagen damit enden, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber darauf einigen, das Arbeitsverhältnis durch die Abfindungszahlung zu beenden.
Allerdings ist es in Deutschland nicht möglich, unmittelbar auf eine Abfindungszahlung vor dem Arbeitsgericht zu klagen, weshalb diese im Zuge eines Kündigungsschutzprozesses für den Arbeitsplatzverlust erst ausgehandelt werden muss. Wertvolle Hilfe bei Kündigungsschutzklagen erhalten Betroffene durch einen kompetenten Anwalt für Arbeitsrecht.
In welchen Fällen die Einreichung einer Kündigungsschutzklage sinnvoll ist, zeigt der folgende Beitrag.
Gesetz zum Kündigungsschutz
Im Wesentlichen wird durch das Kündigungsschutzgesetz festgelegt, dass der Arbeitgeber einen handfesten Grund vorweisen muss, wenn dieser einem Arbeitnehmer kündigt. Im Kündigungsschutzgesetz wird dieser Grund als „soziale Rechtfertigung“ bezeichnet.
Diese soziale Rechtfertigung kann sich entweder auf die wirtschaftliche Situation des Arbeitsgebers oder die Person beziehungsweise das Verhalten des Arbeitnehmers beziehen. Der Arbeitgeber muss den jeweiligen Grund außerdem nachweisen können.
Allerdings sind Kleinunternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen, von dieser Regelung ausgenommen. Somit haben diese die Möglichkeit, eine Kündigung auch unbegründet auszusprechen. Die jeweilige Kündigungsfrist muss jedoch auch von Kleinunternehmen gewahrt werden.
Dann ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll
Gibt es aus der Perspektive des Arbeitnehmers keinen handfesten Grund für eine erhaltene Kündigung, ist das Einreichen einer Kündigungsschutzklage immer sinnvoll, da in diesem Fall von dem Kündigungsschutz profitiert werden kann. Jedoch muss dafür die Voraussetzung erfüllt sein, dass mehr als zehn Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt sind, da ansonsten ohnehin keine Rechtfertigung für die Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgen muss.
Sinnvoll ist eine Kündigungsschutzklage ebenfalls in Fällen, wenn eine fristlose Kündigung ausgesprochen wurde. Diese ist nämlich lediglich in Ausnahmefällen, beispielsweise, wenn sich der Arbeitnehmer einer Straftat schuldig gemacht hat, zu rechtfertigen – auch, wenn weniger als zehn Mitarbeiter in dem Unternehmen beschäftigt sind.
Erfolgsaussichten bei einer Kündigungsschutzklage
Wird der Erfolg einer Kündigungsschutzklage daran gemessen, ob sich diese in finanzieller Hinsicht für den gekündigten Arbeitnehmer auszahlt, gestaltet sich dieser sehr hoch. Daneben gibt es aber natürlich auch Fälle, in denen der eigentlich gekündigte Arbeitnehmer wieder in sein Unternehmen zurückkehren kann.
Generell lohnt sich eine Kündigungsschutzklage für den Arbeitnehmer nahezu in jedem Fall, da diese in der Regel dazu führt, dass der Arbeitgeber eine Abfindung zahlen oder wenigstens die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten muss.
Wann ist eine Kündigung unwirksam?
Es existieren vielfältige Gründe, die eine ausgesprochene Kündigung unwirksam machen. Zu diesen zählt beispielsweise eine nicht schriftliche Erklärung der Kündigung oder eine Aussprache der Kündigung durch eine nicht befugte Person.
Nicht zulässig sind ebenfalls verhaltensbedingte Kündigungen, denen keine entsprechende Abmahnung für das gleiche Verhalten vorausgegangen ist. Daneben sind ebenso betriebsbedingte Kündigungen nicht rechtens, wenn andere Arbeitnehmer im Unternehmen eine geringere Schutzwürdigkeit als der Betroffene aufweisen.
Darüber hinaus kommt jedoch noch eine Vielzahl weiterer Gründe in Betracht, die dafür sorgen können, dass eine Kündigung rechtlich nicht wirksam ist und so im Rahmen einer Kündigungsschutzklage angefochten werden können. Durch das deutsche Kündigungsschutzgesetz erhalten Arbeitnehmer grundsätzlich einen umfangreichen Schutz vor unbegründeten Kündigungen, sodass eine Kündigungsschutzklage stets in Betracht gezogen werden sollte.