In Würde selbstständig im eigenen Zuhause altern. Das wünschen sich die meisten Senioren. Mit dem Alter kommt es bei vielen Senioren jedoch zu mobilen Einschränkungen. Gehen fällt mit der Zeit schwerer und die Stufen hoch oder runter sind kaum zu bewältigen. Wem es als Senior so ergeht, der denkt bestimmt über einen Treppenlift nach. Doch dabei stellt sich immer auch die Frage: "Reicht die Rente für die Anschaffung aus?"

Anfrage bei der Krankenkasse stellen

Seniorinnen, die während der Berufsjahre überwiegend die Kinder großgezogen haben, fehlen Rentenbeiträge. Sie sind besonders oft von der Altersarmut betroffen, im Vergleich zu anderen Personengruppen. Danach kommen ehemalige Arbeitnehmer mit geringem Einkommen während ihrer Berufszeit. Dementsprechend niedrig fällt im Alter die Rente aus. Selbst eine private Rentenvorsorge gleicht nicht aus, was das Leben im Alter kostet. Die Anschaffung teurer Geräte ist kaum möglich. Das trifft auch auf den Treppenlift zu. Aber selbst wer sich auch im Alter einen solchen leisten kann, muss nicht die gesamten Kosten selbstständig tragen.

Schließlich zahlen Arbeitnehmer nicht nur für die Gesundheit im Berufsleben ein. Bedient wird auch die Pflegekasse für den Fall, dass die Pflege eines Tages nicht mehr vermeidbar ist. Deshalb haben pflegebedürftige Senioren einen Anspruch auf Zuschüsse aus der Kranken- und/oder Pflegekasse. Der Berliner Fachbetrieb für Treppenlifte und Pflegehilfsmittel weiß zudem, dass ohne eine Anfrage bei der Krankenkasse die Kosten durch diese nicht automatisch übernommen werden.

Angehörige von Senioren sollten deshalb frühzeitig mit dem Hausarzt sprechen, um den richtigen Zeitpunkt für den Bedarf eines Treppenlifts und Pflegehilfsmittel nicht zu verpassen. Die Antragstellung bei der Krankenkasse benötigt durchaus etwas Zeit und ist mit einigen Formularen verbunden. Die Grundvoraussetzung, dass die Anschaffung eines Treppenlifts bezuschusst wird, ist die Feststellung eines Pflegegrads des Antragstellers.

Treppenlift wird anteilig übernommen

Ist ein Antragsteller pflegebedürftig und bereits in eine Pflegestufe eingeteilt, übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Anschaffungskosten. Wie viel hängt von der Pflegestufe ab, maximal sind das bisher 4.000 Euro. Leben im Haushalt weitere pflegebedürftige Senioren oder Frührentner, können diese ihre Ansprüche zusammenlegen, da in der Regel nur ein Treppenlift pro Treppe benötigt wird. Die im Haushalt lebenden Personen können die Treppenlifte gemeinsam nutzen.

Beispiel: Leben im Haushalt zwei Personen, ein älteres Ehepaar, und benötigen einen Treppenlift, können sie getrennt für sich jeweils einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Anteile der Kranken- beziehungsweise Pflegekasse werden dann von der Gesamtrechnung abgezogen. Die Differenz ist von den pflegebedürftigen Personen zu übernehmen. Besteht zudem noch eine private Pflegeversicherung, kann sich der Abzugsbetrag durchaus erhöhen.

Treppenlift-Zuschuss: Das sind die Voraussetzungen

Das Pflegestärkungsgesetz II trat mit Beginn des ersten Januars 2017 in Kraft. Durch das Gesetz wurden die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Hat die Pflegekasse den Pflegegrad anerkannt, können Bedürftige bei der Krankenkasse um einen Zuschuss bitten. Der Antrag gilt für einen altersgerechten und barrierefreien Wohnraum . Damit ist kein Umzug gemeint, sondern den bisherigen Wohnraum so umzubauen oder Hilfsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, dass dieser barrierefrei zugänglich ist.

Hierbei ist anzumerken, dass Umbaumaßnahmen in einer Eigentumsimmobilie dem Besitzer obliegen. Wer in einem Mietobjekt wohnt, ist gezwungen, das Einverständnis des Vermieters einzuholen. Ansonsten kann dieser einen Schadensanspruch erheben und den Umbau rückabwickeln. Die Genehmigung zum Umbau sollte dem Antrag für finanzielle Unterstützung durch die Krankenkasse beigefügt werden.

Grundsätzlich wird der maximale Zuschussbetrag von 4.000 Euro bereits ab dem Pflegegrad 1 gewährt. Die Zahlung erfolgt jedoch nur einmalig und kann nicht ein zweites Mal für dieselbe Umbaumaßnahme beantragt werden. Einen weiteren Antrag können Senioren stellen, wenn sich an der Hilfsbedürftigkeit des pflegebedürftigen Rentners etwas verändert hat.

Bezuschusst wird die Anschaffung unabhängig von der Art und des Modells des Treppenliftes. Auch Plattformlifte werden bezuschusst, die eine pflegebedürftige Person im Rollstuhl über Ebenen transportiert. Der Krankenkasse ist dennoch im Antrag mitzuteilen, welche Art des Treppenliftes vorgesehen ist, damit für diesen künftig kein zweiter Antrag gewährt wird.

Antragstellung bei der Krankenkasse

Die Krankenkassen müssen sowohl die formelle als auch formlose Antragstellung akzeptieren. Der formelle Antrag wird über das von der Krankenkasse ausgestellte Formular eingereicht. Einige Krankenkassen bieten das Formular online an. Das gilt es herunterzuladen, auszufüllen und am besten bei der nächsten Dienststelle der Krankenkasse persönlich einzureichen. Alternativ kann der Antrag per Einschreiben über die Post eingereicht werden. Ist der Antrag nicht online verfügbar, reicht der Anruf bei der Krankenkasse aus, die das Formular zuschickt. Ansonsten direkt im Büro der Krankenkasse abholen.

Der formlose Antrag sollte die Stammdaten des Antragstellers und die Versicherungsnummer enthalten. Zusätzlich die Angabe des Pflegegrades und seit wann dieser gilt. Für den Antrag ist zudem ein Kostenvoranschlag beim 
Berliner Fachbetrieb für Treppenlifte und Pflegehilfsmittel einzuholen und mit abzugeben. Es hilft außerdem, Bilder beizulegen, die belegen, dass ein Treppenlift dringend benötigt wird. Des Weiteren ist die Wohnsituation zu beschreiben.

Senioren ohne Pflegegrad

Obwohl der Kranken- und Pflegekasse sehr daran gelegen ist, dass ältere Menschen so lange wie möglich in Würde und Selbstständigkeit im eigenen Zuhause leben können, ist eine Bezuschussung nicht für jeden sofort möglich. Die Basisvoraussetzung für einen Zuschuss ist der bestehende Pflegegrad. Senioren, die keinen Pflegegrad nachweisen können, müssen zunächst bei der Pflegekasse einen Antrag auf die Einteilung in einen Pflegegrad stellen.

In der Regel bekommen Antragsteller von einem Gutachter Besuch. Dieser begutachtet zum einen die Wohnräume und das Lebensumfeld als auch die eigenen physischen und psychischen Fähigkeiten des Antragstellers. Anhand eines Fragenkatalogs nimmt der Gutachter wichtige Daten auf, die der Ermittlung des Pflegegrads dienen. Die Prüfung dauert ein wenig und das Ergebnis wird den Antragstellern per Post mitgeteilt.

Erst wenn der Pflegegrad durch die Pflegekasse schriftlich bestätigt ist, können Pflegebedürftige bei der Krankenkasse um einen Zuschuss für den Treppenlift bitten. Um den Zuschuss von der Rechnung abzuziehen, benötigt der Berliner Fachbetrieb für Treppenlifte und Pflegehilfsmittel die Bewilligung der Krankenkasse. Letztlich erscheint auf der Rechnung nur noch der Anteil, der von der pflegebedürftigen Person oder dessen Unterhaltsgeber zu begleichen ist.

Die Reform zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch das im Jahr 2017 in Kraft getretene Gesetz erlaubt der Pflegekasse auch psychische und kognitive Einschränkungen stärker zu berücksichtigen. Es muss also nicht zwingend eine physische Mobilitätseinschränkung bestehen, um einen Anspruch auf einen Pflegegrad zu erheben. Damit sind viel mehr Menschen berechtigt, einen Zuschuss für einen Treppenlift und weitere Pflegehilfsmittel zu erhalten.

Tipp: Reicht der Zuschuss von der Krankenkasse für den Treppenlift nicht aus, können Pflegebedürftige einen weiteren Zuschuss beantragen. Der wird bei der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) gestellt. Maximal bezuschusst die Förderbank die Umbaumaßnahmen mit 10 Prozent des Gesamtwertes.

Beispielrechnung für zwei Bedürftige in einem Haushalt:
Ein Treppenlift für eine Etage kostet inklusive Steuern 10.000 Euro. Abzüglich des maximalen Zuschusses der Krankenkasse von 8.000 Euro und dem Zuschuss der Bank reduziert sich der Eigenanteil auf 1.000 Euro.