Selbst die sichersten Fahrer sind nicht vor einem Unfall geschützt. Denn in den meisten Fällen geht es ganz schnell: Ein kurzer Blick nach hinten und das plötzlich bremsende Fahrzeug wird übersehen. Natürlich kommt es auch immer wieder zu dramatischen Unfällen - doch der Auffahrunfall gehört zu den häufigsten Unfallarten. In diesem Fall hilft nur die Versicherung weiter, selbst wenn sie den Schaden nur selten ganz ohne Schwierigkeiten übernimmt. Die Frage danach, wer die Schuld trägt und wer für die Kosten aufkommt, ist unausweichlich. Diese Einschätzung obliegt einem unabhängigen Gutachter, der das Kfz-Gutachten für das Auto erstellt.

Wozu braucht man ein Kfz-Gutachten?

Ein Kfz-Gutachten ist in unterschiedlichen Situationen vonnöten. Es ist üblicherweise eine wichtige Grundlage für die Regulierung im Schadensfall und für die Versicherung von größtem Interesse. Aus ihm lassen sich die unfallbedingten Schäden am Fahrzeug entnehmen sowie die absehbaren Kosten für die Reparatur.

Kfz-Gutachten: Was ist das?


Wer an einem Unfall beteiligt ist, ihn jedoch nicht verursacht hat, kann selbst einen Sachverständigen bestimmen, der das Gutachten erstellt. Dabei handelt es sich um ein Dokument, in dem der Gutachter schriftlich festhält, welche Schäden entstanden sind. Zusätzlich beinhaltet es Angaben dazu, wie hoch die Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs ausfallen.

Darüber hinaus enthält es eine Vielzahl an Informationen, die vor allem für die Versicherung von Interesse sind. So umfasst es beispielsweise den vermutlichen Zeitrahmen für die Reparatur, wie auch den Restwert des Fahrzeugs. Anhand dieser Werte kann der Gutachter entscheiden, ob sich eine Instandsetzung überhaupt noch lohnt oder ob eine Neuanschaffung sinnvoller ist.

Wer die Möglichkeit hat, sollte einen unabhängigen Unfallgutachter beauftragen. Ein solcher 
Kfz Gutachter in Berlin oder einer anderen Stadt, ist weder an eine Versicherung noch an eine Behörde gebunden.

Was umfasst ein Kfz-Gutachten?

Kam es zu einem unverschuldeten Unfall, müssen die Kosten für das Gutachten nicht selbst getragen werden. Das macht das Dokument jedoch nicht weniger wertvoll. Ein solches Gutachten umfasst folgende Punkte.

-          Gutachterkosten: Liegen die Kosten bei über 750 Euro, muss die geschädigte Partei die Kosten nicht tragen, außer sie hat den Unfall verschuldet. Diese Kosten trägt die Versicherung des Unfallverursachers.

-          Fahrzeugschaden: Der Gutachter notiert den fachgerechten Schaden am Fahrzeug. Diese Dokumentation erfolgt nicht nur handschriftlich, sondern wird mithilfe von Fotos dokumentiert.

-          Abschleppkosten: Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig, werden ebenfalls die Kosten des Abschleppdienstes notiert.

-          Mietwagenkosten: Auch die Kosten für ein Fahrzeug, das für wichtige Fahrten notwendig ist, sind in diesem Gutachten dokumentiert. Wer also mit dem Auto zur Arbeit fährt, kann ein vergleichbares Auto gestellt bekommen.

-          Nutzungsausfallentschädigung: Wer sein Fahrzeug nur unregelmäßig fährt, kann auf den Mietwagen verzichten. In diesem Fall ist es möglich, den Nutzungsausfall geltend zu machen.

-          Totalschaden: Ob es sich bei dem Schaden um einen Totalschaden handelt, definiert der Restwert des Fahrzeugs. Die Frage stellt sich, da es zu errechnen gilt, ob sich die Reparatur lohnt oder ob eine Neuanschaffung wirtschaftlicher ist.

-          Wertverlust: Zusätzlich wird der Wertverlust am Fahrzeug berechnet, der durch den Verkehrsunfall entsteht.

Ein solches Gutachten umfasst also sämtliche Kosten, die mit einem Unfall in Zusammenhang stehen. Diese Summe kann bei der Versicherung geltend gemacht werden, solange man selbst nicht der Unfallverursacher ist.

Wichtig: Ein solches Gutachten kann sowohl von dem Versicherer als auch von der gegnerischen Seite angefochten werden. In einem solchen Fall lohnt es sich, einen Rechtsanwalt zurate zu ziehen. Idealerweise handelt es sich dabei um einen Experten für das Verkehrsrecht, der sich mit dem vorliegenden Sachbestand auskennt.