Wer das neue Jahr mit Böllern und Raketen begrüßen möchte, sollte verantwortungsvoll damit umgehen und nicht Andere und sich selbst in Gefahr bringen. Für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gelten strenge Bestimmungen. So dürfen bestimmte Böller und Raketen nicht an Jugendliche unter 18 Jahren ausgehändigt werden. Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Das Böllern in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Tierpark, Kinder-und Altenheimen, Reet-und Fachwerkhäusern sowie Tankstellen ist verboten. Der diesjährige Verkauf von Silvesterfeuerwerk beginnt am Donnerstag, dem 29. Dezember. Beim Kauf sollte immer darauf geachtet werden, dass die Feuerwerkskörper mit dem CE-Zeichen und einer Registrierungsnummer oder mit dem Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung gekennzeichnet sind.

 

Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Süd wurden im Zeitraum vom 29.12., 12.00 Uhr bis 30.12.2022, 06:00 Uhr insgesamt 19 Verstöße im Zusammenhang mit Pyrotechnik angezeigt. Zudem mussten die Kameraden der Feuerwehr unter anderem nach Straupitz (Baum), Elsterwerda (Kleidercontainer), Lübbenau (Sperrmüll), Cottbus-Schmellwitz (Balkon), Spremberg (Briefkästen) und nach Finsterwalde (Mülltonne) ausrücken, um kleinere Brände zu löschen. Hierbei ist es nicht auszuschließen, dass die Flammen ihren Ursprung in unsachgemäßen Umgang mit Pyrotechnik haben.

Wichtige Hinweise beim Umgang mit den Feuerwerkskörpern:

Wer Feuerwerkskörper kauft, muss auch für die sichere Aufbewahrung sorgen. Niemals Feuerwerkskörper in bewohnten Räumen aufbewahren und auf keinen Fall Anzündmittel und Feuerwerkskörper zusammen lagern. Das Feuerwerk muss vor dem möglichen Zugriff von Minderjährigen geschützt aufbewahrt werden. Bitte beachten Sie außerdem:

  • Rechtzeitig sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen.

  • Brennbare Gegenstände vom Balkon oder vom Haus entfernen.

  • Nur geprüfte Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 verwenden.

  • Vor dem Abbrennen des Feuerwerks die Gebrauchsanweisung lesen und beachten.

  • Feuerwerk nicht in der Nähe von Tankstellen, Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Fachwerkhäusern und Gebäuden zünden, die mit Reet gedeckt sind.

  • Für den Notfall Löschmittel bereithalten (Eimer mit Wasser, besser Feuerlöscher).

  • Feuerwerk (mit Ausnahme von Tischfeuerwerk) nur im Freien zünden, niemals innerhalb geschlossener Räume.

  • Beim Abbrennen von Tischfeuerwerk bedenken, dass Silvesterdekoration in der Regel brennbar ist.

  • Feuerwerkskörper nicht in der Hand behalten, sondern auf den Boden legen und dann zünden.

  • Raketen senkrecht in Getränkekästen mit leeren Glasflaschen oder Ähnlichem stellen und so ausrichten, dass sie nicht auf benachbarte Gebäude, Menschen oder Tiere zielen.

  • Niemals versuchen, „Fehlzünder“ ein zweites Mal anzuzünden.

  • Niemals eigene Böller basteln, Feuerwerkskörper manipulieren oder illegale Böller verwenden.

  • Schützen Sie sich insbesondere auf öffentlichen Plätzen gegen schädliche Lärmeinwirkungen (Knalltraumata) durch Gehörschutz.