Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Anbietern von elektronischen Reisegenehmigungen - ­ Die Urlaubsplanung läuft auf Hochtouren, doch nicht alle Klicks im Netz führen ans richtige Ziel. Wer auf der Suche nach Reisegenehmigungen für Großbritannien oder die USA nicht auf den offiziellen Seiten der jeweiligen Regierungen landet, zahlt häufig ein Vielfaches und steht im schlimmsten Fall ohne gültige Dokumente da. Die Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt, worauf Reisende achten können, um bei den richtigen Stellen – und am Ende entspannt im Urlaubsland – zu landen.

Verwechslung führt zu hohen Kosten

Für ihren Urlaub in Großbritannien wollte eine Verbraucherin aus Brandenburg für sich und zwei Familienangehörige die erforderlichen Reisegenehmigungen beantragen. Statt die offiziellen Gebühren von aktuell insgesamt rund 70 Euro für drei Personen zu bezahlen, gelangte sie jedoch auf die Website eines Dienstleisters – und zahlte am Ende umgerechnet rund 310 Euro.

ETA für Großbritannien: nur rund 23 Euro

Seit April 2025 benötigen Reisende aus Deutschland für die Einreise nach Großbritannien eine ETA (Electronic Travel Authorisation), wenn kein anderer Aufenthaltstitel oder ein Visum vorliegt. Die Genehmigung kann direkt beim britischen Innenministerium beantragt werden. Die Gebühr liegt derzeit bei etwa 23 Euro. Problematisch: Wer über Suchmaschinen nach „ETA Großbritannien beantragen“ sucht, gerät häufig an kostenpflichtige Seiten privater Anbieter. Diese sehen seriös aus, werben mit einer angeblich einfachen oder besonders schnellen Antragstellung und verlangen teilweise ein Vielfaches der offiziellen Gebühr. Im schlimmsten Fall haben Betroffene das Geld bezahlt und dennoch keine gültigen Einreisepapiere.

Auch bei ESTA für USA lauern Kostenfallen

Für die Einreise in die USA müssen Reisende ebenfalls eine elektronische Genehmigung (ESTA – Electronic System for Travel Authorization) beantragen. Die Gebühr hierfür liegt aktuell bei rund 35 Euro. Auch hier erscheinen in Suchmaschinen regelmäßig private Anbieter. 

Warnsignale: unseriöse Angebote erkennen

Worauf Reisende achten können: Wer eine ETA für Großbritannien beantragen möchte, sollte die offizielle „UK ETA“-App oder die offizielle Webseite der britischen Regierung nutzen. Aber Vorsicht: Die Seiten privater Anbieter können zum Verwechseln ähnlich aussehen. Typische Warnsignale sind dabei: deutlich höhere Preise, versteckte oder erst spät angezeigte Kosten, zusätzliche Gebühren und Begriffe wie „Express-Service“ oder „Premium-Bearbeitung“. 

Für die USA ist ausschließlich die offizielle Regierungsseite mit der Endung „.gov“ zuständig. Webseiten mit den Endungen „.com“, „.org“ oder „.net“ sind keine offiziellen US-Behördenportale.

Bereits bezahlt? Schnell handeln

Wer auf eine kostenpflichtige unseriöse Seite hereingefallen ist, sollte umgehend eine Rückerstattung verlangen und sämtliche Unterlagen, E-Mails sowie Screenshots sichern. Zudem empfiehlt die Verbraucherzentrale, die eigene Bank oder den Kreditkartenanbieter zu kontaktieren. In einigen Fällen sind Rückbuchungen möglich.

Individuelle Beratung

Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen: 

• Beratung vor Ort, telefonisch oder per Videochat

• Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr)

• oder online unter verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung