München (ots) - Um Fahrräder mit dem Pkw zu transportieren, gibt es mehrere Möglichkeiten. Am besten eignen sich dafür Dach- oder Heckträger. Der ADAC hat zusammengestellt, was bei der Montage von Trägern und Rädern zu beachten ist. Für einen Heckträger benötigt das Auto eine Anhängerkupplung. Auf dem Kugelkopf wird der Träger, der ein Folgekennzeichen tragen muss, befestigt.

Auch eine Beleuchtungsanlage ist Pflicht. Die Traglast des Trägers und die Stützlast der Anhängerkupplung dürfen nicht überschritten werden, vor allem beim Transport der schwereren Pedelecs. Weitere Sicherheitshinweise finden sich in der Bedienungsanleitung des Autos. Das Rad zunächst mit dem Rahmen an der Trägerstange fixieren, danach die Reifen mit Schlaufen festzurren. Schließlich das Fahrrad zusätzlich mit einem Kabelschloss sichern und Anbauteile wie Luftpumpe, Akku oder Transportkörbe entfernen. Wichtig: Die Räder dürfen seitlich höchstens 40 Zentimeter über die Schlussleuchte hinausragen, die maximale Breite beträgt 2,55 Meter. Beim Fahren lautet die Devise: Fuß vom Gas. Nicht nur der Luftwiderstand erhöht sich beim Fahrradtransport, auch das Kurven- und Bremsverhalten des Wagens wird schlechter. Der ADAC rät: Maximal 120 km/h fahren. Auch empfiehlt sich nach ein paar Kilometern ein kurzer Stopp, um den festen Sitz des Rads zu kontrollieren. Gleiches gilt für die Mitnahme eines Rads auf einem Dachgepäckträger. Voraussetzung dafür ist eine Dachreling oder ein vom Autohersteller empfohlenes Trägersystem. Rad und Träger dürfen dabei die zulässige Dachlast nicht überschreiten. Auch hier muss der Fahrradrahmen am Träger festgeschraubt werden, bevor man die Räder festschnallt. Eine Decke schützt das Dach während der Montage vor Kratzern. Nicht vergessen: Der Fahrer sieht das Rad nicht. Das kann vor allem in Tiefgaragen ein Problem sein. Allgemein gilt: Vor dem Kauf sollte jedes Trägersystem ausprobiert werden. Ein Heckträger ist prinzipiell leichter zu montieren und zu beladen als ein Dachträger.